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Corporate Governance

Dieser Bericht folgt der Richtlinie Corporate Governance (RLCG) der SIX Exchange Regulation vom 13. Dezember 2016. Die Angaben gelten – soweit nicht anders vermerkt – per 31. Dezember 2017.

1.Konzernstruktur und Aktionariat

1.1Konzernstruktur

Per 1. Januar 2018 hat die Arbonia AG die Division Gebäudetechnik aufgeteilt in eine Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und eine Division Sanitär.

1.1.1Operative Konzernstruktur

Die operative Konzernstruktur der Arbonia AG umfasst per 31. Dezember 2017 (1) die Division Gebäudetechnik mit der Business Unit Heiztechnik, der Business Unit Klima- und Lüftungstechnik und der Business Unit Sanitär, (2) die Division Fenster mit der Business Unit Fenster und Aussentüren und (3) die Division Türen mit der Business Unit Profilsysteme und der Business Unit Innentüren (vgl. Divisionsstruktur hier). Die eingangs genannten drei Divisionen bilden zusammen mit dem Bereich Finance / Controlling / Reporting die operative Struktur des Konzerns per 31. Dezember 2017.

Die Arbonia-Konzernleitung setzt sich per 31. Dezember 2017 zusammen aus dem CEO a.i., dem CFO sowie den Leitern der drei Divisionen Gebäudetechnik, Fenster und Türen. Unterstützt wird die Konzernleitung durch die Corporate Functions.

Die Finanzberichterstattung nach IFRS erfolgt auf der Grundlage der oben beschriebenen Struktur. Eine Beschreibung der Divisionen per 31. Dezember 2017 findet sich hier.

Am 15. Juni 2017 teilte die Arbonia AG mit, dass sie nun im Besitze von 100% der im Vorjahr im Rahmen eines Aktienkaufvertrages und eines öffentlichen Kauf- und Tauschangebots übernommenen Looser Holding AG («Looser Gruppe») ist.

Am 14. November 2017 teilte die Arbonia AG mit, dass sie die mit der Looser Gruppe übernommene Division Industriedienstleistungen verkauft. Der Verkauf wurde am 12. Dezember 2017 vollzogen. In der Folge reduzierte sich die Anzahl Divisionen der Arbonia AG von vier auf die in Absatz 1 zuvor beschriebenen drei Divisionen.

Am 15. Dezember 2017 teilte die Arbonia AG mit, dass sie den Geschäftsbereich Forster Profilsysteme verkauft. Der Verkauf wurde am 22. Januar 2018 vollzogen. Seither besteht die Division Türen einzig aus der Business Unit Innentüren.

Am 23. Januar 2018 teilte die Arbonia AG mit, dass sie die Division Gebäudetechnik rückwirkend per 1. Januar 2018 in eine Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und eine Division Sanitär aufteilt. Ab 1. Januar 2018 umfasst die Arbonia AG somit wieder vier Divisionen: (1) die Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, (2) die Division Sanitär, (3) die Division Fenster und (4) die Division Türen.

Ab 1. Januar 2018 setzt sich die Arbonia-Konzernleitung zusammen aus dem CEO a.i., dem CFO sowie den Leitern der vier Divisionen.

Eine Beschreibung der Divisionen per 1. Januar 2018 findet sich hier.

1.1.2Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Arbonia AG mit Sitz in Arbon TG («Arbonia» oder die «Gesellschaft») umfasst die Konzerngesellschaften, die im Finanzbericht auf Seite 161 aufgelistet sind (gesamthaft der «Konzern» oder die «Gruppe»). Dort sind auch Firma, Sitz und Aktienkapital der Konzerngesellschaften sowie die vom Konzern gehaltenen Beteiligungsquoten angegeben. Die Aktien der Arbonia sind an der SIX Swiss Exchange in Zürich unter der Valorennummer ISIN CH0110240600 kotiert. Die Börsenkapitalisierung kann den Zusatzangaben für Investoren hier entnommen werden. Abgesehen von der Arbonia sind keine weiteren zum Konsolidierungskreis gehörenden Gruppengesellschaften an einer in- oder ausländischen Börse kotiert.

1.2Bedeutende Aktionäre

Die von Michael Pieper kontrollierte Artemis Beteiligungen I AG hat am 17. Dezember 2016 eine Beteiligung von 20.02% gemeldet. Per 31. Dezember 2017 beträgt die Beteiligung von Artemis Beteiligungen I AG 21.53%.

Die ehemaligen Familienaktionäre der Looser Holding AG (nachfolgend «Familienaktionäre») hatten am 22. September 2016 die Bildung einer Gruppe mit einer Stimmrechtsbeteiligung von 22.41% gemeldet. Die in der Meldung offengelegten Sachverhalte (Lock-up Vereinbarung und Handeln in gemeinsamer Absprache) standen im Zusammenhang mit dem anlässlich der Übernahme der Looser Gruppe durch die Arbonia von den Familienaktionären am 14. September 2016 unterzeichneten Aktienkaufvertrag (der «Aktienkaufvertrag»). Am 20. Dezember 2016 meldeten die Familienaktionäre eine Beteiligung von 14.88%. Am 19. September 2017 meldeten die Familienaktionäre den Wegfall der Lock-up Verpflichtung sowie eine Stimmrechtsbeteiligung von 14.53%. Die übrigen gemäss dem Aktienkaufvertrag bestehenden Verpflichtungen bleiben bestehen: Die Familienaktionäre sind verpflichtet, die Arbonia bis zur Generalversammlung 2019 beim Verkauf von Paketen über 300’000 Arbonia-Aktien unter gewissen Voraussetzungen angemessen in die Veräusserung miteinzubeziehen. Weiter steht den Familienaktionären abhängig vom Umfang ihrer Gesamtbeteiligung das Recht zu, längstens bis zur ordentlichen Generalversammlung 2019 eine bestimmte Zahl von Personen zur Wahl in den Verwaltungsrat der Arbonia vorzuschlagen. Solange die Familienaktionäre zusammen mit mindestens 10% der Stimmrechte als Aktionäre im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind, haben sie die Möglichkeit, zwei Personen zur Wahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen. Sind die Familienaktionäre mit zwischen 5% und 10% der Stimmrechte als Aktionäre im Aktienbuch der Arbonia eingetragen, reduziert sich das Vorschlagsrecht auf eine Person.

Die Vontobel Fonds Services AG meldete am 23. August 2017 eine Beteiligung von 3.0103%.

Der Arbonia sind keine Aktionärbindungsverträge unter ihren Aktionären bekannt.

1.3Kreuzbeteiligungen

Zwischen der Arbonia und anderen Unternehmen bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen von mehr als 5% der Stimmen oder des Kapitals.

2.Kapitalstruktur

2.1Kapital

Per 31. Dezember 2017 beträgt das ordentliche Kapital der Arbonia CHF 291’787’620.60, das bedingte Kapital CHF 10’700’117.40 und das genehmigte Kapital ebenfalls CHF 10’700’117.40. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft gemäss Art. 3c der Statuten befristet bis zum 30. Oktober 2018 über genehmigtes Kapital in der Höhe von CHF 616’564.20, welches im Jahr 2016 im Rahmen der Übernahme der Looser Gruppe geschaffen worden ist. Mit der Übernahme von 100% der Aktien der Looser Gruppe durch die Arbonia wurde Art. 3c bzw. das darin erwähnte genehmigte Kapital (CHF 616’564.20) hinfällig. Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 20. April 2018 wird der Antrag gestellt, Art. 3c ersatzlos zu streichen.

Das ordentliche Kapital ergibt sich aus Anmerkung 47 des Anhangs zur Konzernrechnung auf Seite 148.

2.2Genehmigtes und bedingtes Kapital Genehmigtes Kapital

Die Generalversammlung vom 22. April 2016 ermächtigte den Verwaltungsrat, das Aktienkapital jederzeit bis zum 22. April 2018 im Maximalbetrag von CHF 33’600’000 durch Ausgabe von höchstens 8’000’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen.

2016 und 2017 fanden bezüglich des genehmigten Kapitals verschiedene Veränderungen statt (vgl. Ziff. 2.3). Per 31. Dezember 2017 betrug das genehmigte Kapital CHF 10700’117.40. Der Verwaltungsrat ist somit bis zum 22. April 2018 ermächtigt, das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 10’700’117.40 durch Ausgabe von höchstens 2’547’647 vollständig zu liberierenden Namenaktien zu erhöhen.

Der Verwaltungsrat kann das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder zum Teil ausschliessen und Dritten zuweisen. Die Ausgabe der Aktien kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen.

Das genehmigte und bedingte Kapital stehen nicht kumulativ, sondern alternativ zur Verfügung. Werden gestützt auf das genehmigte Kapital neue Aktien ausgegeben, so reduziert sich im gleichen Umfang wie das genehmigte Kapital auch das bedingte Kapital.

Bedingtes Kapital

Das Aktienkapital kann um maximal CHF 10’700’117.40 durch Ausgabe von höchstens 2’547’647 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 erhöht werden. Diese Namenaktien werden bei Ausübung von Optionsrechten ausgegeben, die im Zusammenhang mit Wandelobligationen, Obligationen mit Optionsrechten oder ähnlichen Finanzierungsformen der Arbonia oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährt werden. Die Bezugsrechte der Aktionäre sind ausgeschlossen.

Werden gestützt auf das bedingte Kapital neue Aktien ausgegeben, so reduziert sich im gleichen Umfang wie das bedingte Kapital auch das genehmigte Kapital.

Kreis der Begünstigten, Bedingungen und Modalitäten

Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe von Aktien aus genehmigtem und bedingtem Kapital werden in Art. 3a und Art. 3b der Statuten beschrieben, die unter www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance eingesehen werden können.

2.3Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital wurde in den letzten drei Jahren (2015 – 2017) infolge einer ordentlichen Kapitalerhöhung und sechs genehmigten Kapitalerhöhungen siebenmal erhöht.

Am 11. September 2015 genehmigte die ausserordentliche Generalversammlung, das ordentliche Aktienkapital durch die Emission von 25’515’845 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 von bisher 76’547’532.60 auf CHF 183’714’081.60 zu erhöhen. Am 19. November 2015 entschied der Verwaltungsrat, das ordentliche Aktienkapital mit genehmigtem Kapital im Umfang von CHF 3’425’843.40 durch Ausgabe von 815’677 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen.

Am 22. April 2016 beschloss der Verwaltungsrat, das ordentliche Aktienkapital mit genehmigten Kapital im Umfang von CHF 3’841’609.80 durch Ausgabe von 914’669 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen. Am 14. September 2016 beschloss der Verwaltungsrat, das ordentliche Aktienkapital mit genehmigtem Kapital im Umfang von CHF 11’088’000 durch Ausgabe von 2’640’000 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen. Am 12. Dezember 2016 wurde das ordentliche Aktienkapital mit genehmigtem Kapital, welches im Hinblick auf den Zusammenschluss mit der Looser Holding AG gestützt auf Artikel 3c der Statuten ­geschaffen worden ist, im Umfang von CHF 85’570’783.20 durch Ausgabe von 20’373’996 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 erhöht.

Am 28. Juni 2017 beschloss der Verwaltungsrat, das ordentliche Aktienkapital mit genehmigtem Kapital im Umfang von CHF 2’520’000 durch Ausgabe von 600’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien zu erhöhen. Ebenfalls am 28. Juni 2017 beschloss der Verwaltungsrat, das ordentliche Aktienkapital mit genehmigten Kapital, welches im Hinblick auf den Zusammenschluss mit der Looser Holding AG gestützt auf Artikel 3c der Statuten geschaffen worden ist, im Umfang von CHF 1’627’302.60 durch Ausgabe von 387’453 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen.

Per 31. Dezember 2017 beträgt das Aktienkapital der Arbonia CHF 291’787’620.60. Das Aktienkapital ist voll liberiert und in 69’473’243 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 eingeteilt.

2.4Aktien und Partizipationsscheine

Die Gesellschaft hat 69’473’243 Namenaktien zu nominal CHF 4.20 ausgegeben. Jede Namenaktie berechtigt gleichermassen zum Bezug von Dividenden und entspricht einer Stimme in der Generalversammlung. Es sind keine Vorzugsrechte gewährt. Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

2.6.1Beschränkung der Übertragbarkeit

Erwerber und Nutzniesser von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben.

2.6.2Gewährung von Ausnahmen

Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Ausnahmen von der vorstehend in Ziffer 2.6.1 beschriebenen Regel vor. Der Verwaltungsrat hat dementsprechend im Berichtsjahr keine Ausnahmen gewährt.

2.6.3Nominee-Eintragungen

Als Nominees gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten, und mit denen der Verwaltungsrat eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat. Grundsätzlich wird ein Nominee nicht für mehr als 3% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen. Über diese Grenze hinaus wird ein Nominee nur dann mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern er die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen bekannt gibt, für deren Rechnung er 0.5% oder mehr des im Aktienregister eingetragenen Namenaktienkapitals hält. Bei einer solchen Bekanntgabe wird der betreffende Nominee mit bis maximal 8% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen.

2.6.4Verfahren und Voraussetzungen zur Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien setzt gemäss Art. 13 der Statuten die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte voraus.

2.7Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen oder von der Arbonia ausgegebene Optionen ausstehend.

3.Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Arbonia setzt sich aus Experten zusammen, welche die wichtigsten Themenbereiche der Arbonia als Gebäudezulieferer abdecken. Im Rahmen der Übernahme der Looser Gruppe hat sich die Arbonia verpflichtet, die Anzahl vorgeschlagener Verwaltungsratsmitglieder auf die Generalversammlung 2018 auf maximal sieben zu senken. Es entspricht einem unternehmenspolitischen Grundsatz, dass der Diversität des Gremiums in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Bei künftigen Neubesetzungen im Verwaltungsrat werden auch Frauen in den Kreis der möglichen Nominationen miteinbezogen.

3.1Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat bestand per 31. Dezember 2017 aus folgenden Mitgliedern:

Alexander von Witzleben

1963, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in Weimar (D), Studium der Betriebswirtschaftslehre, vom 17. April 2015 bis 30. Juni 2015 Präsident des Verwaltungsrats und seit 1. Juli 2015 Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats. 1990 – 1993 KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, München (D); 1993 – 1995 Leiter Zentralbereich Finanzen / Controlling JENOPTIK AG, Jena (D); 1996 – 2003 Mitglied des Vorstands, CFO, JENOPTIK AG, Jena (D); 2003 – 2007 Vorsitzender des Vorstands, CEO, JENOPTIK AG, Jena (D); 2007 – 2008 Mitglied des Vorstands Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg (D); seit 2009 Präsident des Verwaltungsrats Feintool International Holding AG, Lyss und interimistischer CEO in 2009. Seit 20. Mai 2015 ist Alexander von Witzleben Mitglied des Verwaltungsrats der Artemis Holding AG, Hergiswil, welche eine Beteiligung in der Höhe von 21.53% an der Arbonia und eine Beteiligung in der Höhe von 50.32% an der Feintool Holding AG, Lyss, hält. Alexander von Witzleben gehört seit 1. Juli 2015 interimistisch der Geschäftsleitung der Arbonia an. Er unterhält darüber hinaus keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Beirats der KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (D); Vorsitzender des Aufsichtsrats PVA TePla AG, Wettenberg (D); Vorsitzender des Aufsichtsrats der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (D); Mitglied des Aufsichtsrats der Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (D); Mitglied des Verwaltungsrats der Artemis Holding AG, Hergiswil NW; Präsident des Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss BE.

Peter Barandun

1964, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Einsiedeln SZ, Executive MBA HSG, seit 17. April 2015 nicht exekutiver Vizepräsident des Verwaltungsrats (2014 – 2015 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats). 1985 – 1990 stv. Verkaufsleiter Grossenbacher AG, St.Gallen; 1990 – 1995 Verkaufsleiter Region Ostschweiz Bauknecht AG, Lenzburg; 1995 – 1996 Verkaufsleiter Schweiz / Mitglied der Geschäftsleitung Bauknecht AG, Lenzburg; 1996 – 2002 Geschäftsführer Bereiche Electrolux und Zanussi Electrolux AG, Zürich; seit 2002 CEO Electrolux Schweiz / Präsident des Verwaltungsrats Electrolux AG, Zürich. Peter Barandun gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia oder einer der Konzerngesellschaften an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsident des Verwaltungsrats der Electrolux Holding AG, Zürich ZH sowie der Electrolux AG, Zürich ZH; Vizepräsident des FEA (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz), Zürich ZH; Vizepräsident von Swiss-Ski Schweizerischer Skiverband, Muri bei Bern BE; Mitglied des Verwaltungsrats der Mobimo Holding AG, Luzern LU.

Peter E. Bodmer

1964, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küsnacht ZH, lic. oec. publ., Executive MBA, IMD, seit 19. April 2013 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. 1993 – 1994 Verkaufschef Kaiser Precision Tooling Ltd., Rümlang; 1995 – 1998 stv. Geschäftsführer, Chef Integration und CFO Europe der GKN Sinter Metals GmbH; 1998 – 2005 COO und CFO der Maag Holding AG; 2005 – 2012 Mitglied der Konzernleitung der Implenia Gruppe; seit 2011 verschiedene Management- und Beratungsmandate als Chairman und CEO von BEKA Group. Peter E. Bodmer gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia oder einer der Konzerngesellschaften an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vizepräsident des Verwaltungsrats der Peach Property Group AG, Zürich ZH; Mitglied des Verwaltungsrats der Kuratle Group, Leibstadt AG; Mitglied des Verwaltungsrats der Brütsch / Rüegger Holding AG, Urdorf ZH; Vizepräsident der Helvetica Property Investors AG, Zürich ZH; Mitglied des Verwaltungsrats der INOVETICA Holding AG, Baar ZG; Delegierter des Regierungsrats des Kantons Zürich für die strategische Entwicklungsplanung Universitätsspital Zürich und Gesamtkoordination Hochschulgebiet; Delegierter des Stiftungsrats Innovationspark Zürich, Zürich ZH; Mitglied des Stiftungsrats der Profond Vorsorgeeinrichtung, Zürich ZH; Mitglied des Stiftungsrats der Wilhelm Schulthess-Stiftung Zürich ZH; als Berater für verschiedene Unternehmen tätig.

Markus Oppliger

1959, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Wangs SG, eidg. dipl. Experte für Rechnungslegung und Controlling, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, seit 19. April 2013 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. 1978 – 1983 Prefera Treuhandgesellschaft Sargans; 1983 – 1988 Bank in Liechtenstein / Fürst von Liechten­stein Stiftung; 1989 – 2013 bei Ernst & Young, ab 1996 als Partner und ab 2009 als Leader Quality & Riskmanagement der Advisory Services von Ernst & Young GSA (Germany, Switzerland, Austria); seit 2013 verschiedene Beratungsmandate als selbstständiger Unternehmensberater und Inhaber von Oppliger Management Consulting. Markus Oppliger gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia oder einer der Konzerngesellschaften an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsident des Verwaltungsrats der Siga Ausstellung AG, Mels SG; Präsident des Verwaltungsrats der Pizolbahnen AG, Bad Ragaz SG; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Pizol mit Herz, Vilters-Wangs SG; Handelsrichter am Handelsgericht des Kantons St. Gallen für die Amtsdauer 2017/2023; als Berater für verschiedene Unternehmen tätig.

Heinz Haller

1955, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Andermatt UR, MBA IMD, Lausanne, seit 25. April 2014 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. 1980 – 1994 verschiedene führende Positionen The Dow Chemical Company, Horgen / Frankfurt (D) / Midland MI (USA); 1994 – 1999 Managing Director Plüss-Staufer AG, Oftringen; 2000 – 2001 Chief Executive Officer Red Bull Sauber AG / Sauber Petronas Engineering AG, Hinwil; 2002 – 2006 Managing Director Allianz Capital Partners GmbH, München (D); 2006 – 2010 Executive Vice President Performance Products and Systems Divisions and DAS (Dow Agricultural Science Division) The Dow Chemical Company, Midland MI (USA); 2010 – 2012 Executive Vice President & Chief Commercial Officer, The Dow Chemical Company, Midland, MI (USA); seit 2012 Executive Vice President of The Dow Chemical Company, President Dow Europe, Middle East, Africa & India (EMEAI). Heinz Haller gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia oder einer der Konzerngesellschaften an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Chairman of the Board der DowAksa Advanced Composites Holdings B.V., Amsterdam (NL); Member of the Board der BioAmber Inc., Montreal (CA); Mitglied des Verwaltungsrats der South Pole Holding AG, Zürich ZH; Mitglied des Verwaltungsrats der Limmat Wealth AG, Zürich ZH; Mitglied des Stiftungsrats Innovationspark Zürich, Zürich ZH.

Michael Pieper

1946, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Hergiswil NW, lic.oec. HSG, seit 17. April 2015 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. Seit 1989 Eigentümer und CEO der Franke / Artemis Gruppe; 1989 – 2012 CEO der Franke Gruppe, seit 2013 CEO der Artemis Gruppe. Michael Pieper gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia oder einer der Konzerngesellschaften an. Michael Pieper kontrolliert den grössten Aktionär der Arbonia (vgl. Ziffer 1.2) und unterhält über Gesellschaften, die in seinem Besitz sind, wesentliche Geschäftsbeziehungen mit Konzerngesellschaften der Arbonia (vgl. Seiten 159/160).

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vizepräsident des Verwaltungsrats der Franke Holding AG, Aarburg AG; Mitglied des Verwaltungsrats der Berenberg Bank (Schweiz) AG, Zürich ZH; Vizepräsident des Verwaltungsrats der Forbo Holding AG, Baar ZG; Mitglied des Verwaltungsrats der Rieter Holding AG, Winterthur ZH; Mitglied des Verwaltungsrats der Autoneum Holding AG, Winterthur ZH.

Dr. Rudolf Huber

1955, Schweizer Staatsangehöriger, wohnhaft in Pfäffikon SZ, Dr. oec. publ., seit 13. Dezember 2016 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. 1987 – 1992 Direktor Finanzen und Informatik, Leiter Konzernstab Finanzen, Bucher Guyer AG (heute: Bucher Industries), Niederweningen; 1992 – 2004 Mitglied der Konzernleitung und CFO der Geberit Gruppe; seit 2005 Inhaber und Geschäftsführer, Axega GmbH, Wirtschaftsberatung, Freienbach. Ab 2005 war Dr. Rudolf Huber zudem Mitglied des Verwaltungsrats zahlreicher privater und kotierter Unternehmen, so unter anderem Georg Fischer AG (2009 – 2015) und Forbo Holding AG (2005 – 2009). Dr. Rudolf Huber wurde 2008 in den Verwaltungsrat der Looser Holding AG gewählt und stand diesem ab der Generalversammlung 2009 bis zum Rücktritt im Dezember 2016 als Präsident vor. Von September 2015 bis Dezember 2016 war er zudem Acting CEO der Looser Holding AG, welche seit Juni 2017 zu 100% im Besitz der Arbonia ist. Dr. Rudolf Huber gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsident des Verwaltungsrats der Fageb Verwaltungs AG, Rapperswil-Jona (SG); Mitglied des Verwaltungsrats der Hoerbiger Holding AG, Zug (ZG); Mitglied des Stiftungsrats der Hoerbiger-Stiftung, Zug (ZG); Mitglied des Verwaltungsrats der Wicor Holding AG, Rapperswil-Jona (SG); Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Prime Site AG, Olten (SO); Mitglied des Verwaltungsrats der Christ & Heiri Holding AG, Zug (ZG); bis 31. Dezember 2017 Vorsitzender des Beirats der Peri GmbH & Co. KG, Weissenhorn (D); seit 1. Januar 2018 Vorsitzender der Geschäftsführung der Peri GmbH und CEO der Peri Gruppe, Weissenhorn (D).

Thomas Lozser

1961, Schweizer und US-Staatsbürger, wohnhaft in Novi, Michigan (USA), dipl. Ing. ETH, MBA, seit 13. Dezember 2016 nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats. 1987 – 1988 Assistent Qualitätssicherung, Elco, Vilters; 1988 – 1989 Manufacturing Engineer, MPI International, Deerfield, Wisconsin (USA); 1989 – 1992 Assistant to the President und Manager Computer Systems, MPI International, Rochester Hill, Michigan (USA); 1992 – 1998 General Manager und President / Werksleiter, Kautex Textron, Avilla, Indiana (USA); 1998 – 2000 Senior Vice President Operations, Kautex Textron, Troy, Michigan (USA); 2000 – 2002 Präsident und Teilhaber, Magnetic USA Inc., Olney Illinois (USA); nach der Übernahme durch die SKF USA Inc. 2002 – 2005 Vice President Sales Lineartechnik, SKF USA Inc. Bethlehem, Pennsylvania (USA); 2005 – 2010 CEO des damals zur Looser Gruppe, Arbon, gehörenden Geschäftsbereichs Beschichtungen; seit 2010 selbständiger Unternehmer. Thomas Lozser gehörte nie der Geschäftsleitung der Arbonia an. Er unterhält keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Arbonia und zu deren Konzerngesellschaften.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Verwaltungsrats der Mopec Inc., Oak Park, Michigan (USA); Mitglied des Verwaltungsrats der Industrielack Holding AG, Wangen SZ sowie der Industrielack AG, Wangen SZ.

3.2Anzahl zulässiger Mandate gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV

Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen maximal 10 Mandate ausserhalb des Konzerns, davon maximal 5 bei börsenkotierten Gesellschaften ausüben. Diese Regelung gilt auch für Mitglieder des Verwaltungsrats, welche in der Funktion eines Delegierten des Verwaltungsrats und CEO a.i. gleichzeitig der Konzernleitung angehören. Weitere Details der Regelung der Anzahl zulässiger Mandate sind Art. 29 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

3.3Wahl und Amtszeit

Der Präsident des Verwaltungsrats und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der ordentlichen Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Amtszeiten der amtierenden Verwaltungsräte präsentieren sich wie folgt:

3.4Interne Organisation

3.4.1Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Präsident des Verwaltungsrats ist Alexander von Witzleben; Vizepräsident ist Peter Barandun. Seit Alexander von Witzleben am 1. Juli 2015 zum Delegierten des Verwaltungsrats und CEO a.i. ernannt worden ist, amtet Markus Oppliger als Lead Director. Der Verwaltungsrat wird durch einen Prüfungsausschuss und einen Nominations- und Vergütungsausschuss unterstützt.

3.4.2Verwaltungsratsausschüsse

Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen der Ausschüsse sind im Organisationsreglement festgelegt (). Der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder der Ausschüsse, mit Ausnahme des Vergütungsausschusses, dessen Mitglieder von der Generalversammlung gewählt werden. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden vom Verwaltungsrat ernannt.

3.4.2.1Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens dreimal pro Jahr. Er besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses sind nicht exekutiv und unabhängig. Alexander von Witzleben, Mitglied des Prüfungsausschusses, wurde am 1. Juli 2015 zum Delegierten des Verwaltungsrats und CEO a.i. ernannt. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen.

Der Prüfungsausschuss prüft die Wirksamkeit der externen und der internen Revision, das interne Kontrollsystem unter Einbezug des Risikomanagements, die Einhaltung der Normen in finanzieller und rechtlicher Hinsicht, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, die finanzielle Berichterstattung, die Leistung und Honorierung der externen Revision sowie deren Unabhängigkeit und erarbeitet eine Empfehlung an den Verwaltungsrat betreffend die Vorlage der Abschlüsse an die Generalversammlung. Im Rahmen dieser Aufgaben hat der Prüfungsausschuss ein umfassendes Einsichts- und Auskunftsrecht. Er kann Untersuchungen anordnen und externe Berater beiziehen.

Dem Prüfungsausschuss ist die interne Revision als unabhängige und konzernweite Prüfungs- und Überwachungsinstanz unterstellt (vgl. Ziffer 3.6). In Bezug auf die ihm übertragenen Aufgaben steht dem Prüfungsausschuss die Entscheidungskompetenz zu, sofern es sich nicht um eine unübertragbare Aufgabe des Verwaltungsrats gemäss Art. 716a OR handelt. Es steht dem Ausschuss frei, eine in seiner Entscheidungskompetenz liegende Fragestellung dem Verwaltungsrat zu unterbreiten.

Der Prüfungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Markus Oppliger, Vorsitz
  • Alexander von Witzleben
  • Peter E. Bodmer

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr dreimal getagt. Der CEO a.i., der CFO sowie die externe und interne Revision waren an allen drei Sitzungen anwesend. Der Vorsitzende berichtet jeweils an der nächsten Sitzung des Gesamtverwaltungsrats über die Sitzungen des Prüfungsausschusses und die Sitzungsprotokolle werden den Sitzungsteilnehmern und allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zugestellt. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses dauerten durchschnittlich zwei Stunden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Leiter der internen Revision trafen sich regelmässig zu weiteren Sitzungen, an denen die Resultate der internen Revision und deren Aufgaben umfassend besprochen wurden.

3.4.2.2Nominations- und Vergütungsausschuss

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses wurden von der Generalversammlung vom 28. April 2017 gewählt. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses nehmen ebenfalls die Aufgaben des Nominationsausschusses wahr. Zwei Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses sind nicht exekutiv und unabhängig. Alexander von Witzleben, Mitglied des Nominations- und Vergütungsausschusses, wurde am 1. Juli 2015 zum Delegierten des Verwaltungsrats und CEO a.i. ernannt.

Der Nominations- und Vergütungsausschuss versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden sooft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zwei bis dreimal jährlich. Der Nominations- und Vergütungsausschuss gibt zuhanden des Verwaltungsrats eine Empfehlung hinsichtlich der Gehaltspolitik und des Vergütungssystems des Konzerns ab. Er stellt an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung Antrag betreffend des Gesamtbetrages der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der festen und variablen Vergütungen der Mitglieder der Konzernleitung. Der Nominations- und Vergütungsausschuss setzt die Gehälter der einzelnen Mitglieder der Konzernleitung fest. Er genehmigt sodann Bonusprogramme und Mitarbeiterbeteiligungspläne sowie Pensionskassenlösungen und Vorsorgepläne im Grundsatz. Weiter ist der Nominations- und Vergütungsausschuss für die Vorbereitung des Vergütungsberichts und die Antragsstellung an den Gesamtverwaltungsrat zur Genehmigung zuständig. Zudem legt der Ausschuss die Grundsätze für die Auswahl von Kandidaten für die Zuwahl in den Verwaltungsrat und die Konzernleitung fest. Er identifiziert geeignete Kandidaten für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung und führt die entsprechenden Auswahlverfahren durch. Im Berichtsjahr befasste sich der Nominations- und Vergütungsausschuss mit der Stellenbesetzung des Leiters der per 1. Januar 2018 neu geschaffenen Division Heizungs-, Lüftungs-, und Klimatechnik. Sodann hat der Nominations- und Vergütungsausschuss im Berichtsjahr ein neues Bonusreglement, in Kraft tretend per 1. Januar 2018, verabschiedet.

Der Nominations- und Vergütungsausschuss legt die Grundsätze der Führung und Entwicklung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung fest. Er unterstützt den Verwaltungsrat in der Selbstevaluation und beurteilt die Leistung der Mitglieder der Konzernleitung.

Dem Nominations- und Vergütungsausschuss kommt grundsätzlich eine unterstützende und vorbereitende Funktion zugunsten des Gesamtverwaltungsrats zu. Nur in Bezug auf die ihm in der Kompetenzregelung des Konzerns ausdrücklich zur Entscheidung übertragenen Aufgaben steht dem Nominations- und Vergütungsausschuss die Entscheidungskompetenz zu. In den Belangen, die dem Nominations- und Vergütungsausschuss nicht ausdrücklich in der Kompetenzregelung zur Entscheidung zugewiesen sind, entscheidet der Gesamtverwaltungsrat. Es steht dem Ausschuss frei, eine in seiner Entscheidungskompetenz liegende Fragestellung dem Verwaltungsrat zu unterbreiten.

Der Nominations- und Vergütungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Peter Barandun, Vorsitz
  • Alexander von Witzleben
  • Heinz Haller

Der Nominations- und Vergütungsausschuss hat im Berichtsjahr dreimal getagt. Der CEO a.i. und der CFO nahmen an allen drei Sitzungen teil. Der Vorsitzende berichtet jeweils an der nächsten Sitzung des Gesamtverwaltungsrats über die Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses und die Sitzungsprotokolle werden den Sitzungsteilnehmern und allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zugestellt.

Die Sitzungen des Nominations- und Vergütungsausschusses dauerten durchschnittlich eine Stunde.

3.4.3Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Präsidenten sooft es der Geschäftsverlauf erfordert, mindestens jedoch viermal jährlich. Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr an fünf ordentlichen Sitzungen getagt, wobei eine Sitzung im Rahmen einer einstündigen Telefonkonferenz stattfand. Der Verwaltungsrat hat seine Aufgaben im Berichtsjahr selbst wahrgenommen. Die ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats dauern in der Regel einen Tag, die ausserordentlichen Sitzungen, von welchen es im Berichtsjahr jedoch keine gab, in der Regel eine Stunde. Im Berichtsjahr nahmen der CEO a.i. und der CFO an allen Sitzungen teil. Alle Mitglieder der Konzernleitung nahmen an allen Verwaltungsratssitzungen teil. Davon ausgenommen ist die oben erwähnte Telefonkonferenz, an welcher seitens der Konzernleitung nur der CEO a.i. und der CFO teilnahmen. Kadermitarbeitende sowie die Vertreter der internen Revision werden regelmässig zur Behandlung von in ihrem Verantwortungs- oder Tätigkeitsbereich liegenden Themen beigezogen.

Der Verwaltungsrat reflektiert seine Funktionsfähigkeit und bespricht seine Leistung verschiedentlich in den üblicherweise am Ende jeder Sitzung stattfindenden Executive Sessions, in denen der Verwaltungsrat unter sich tagt.

3.5Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle über die Geschäftsführung aus. Er vertritt die Gesellschaft nach aussen und besorgt alle Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Gesellschaft übertragen sind. Der Verwaltungsrat erlässt die notwendigen Reglemente, Weisungen und Richtlinien und legt die Organisation und die Risikopolitik fest. Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats sind:

  • Oberleitung des Konzerns und Erteilung der nötigen Weisungen;
  • Festlegung der Organisation des Konzerns;
  • Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen;
  • Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung der Gesellschaft betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;
  • Erstellung des Geschäftsberichts und des Vergütungsberichts sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse;
  • Vorbereitung der Vergütungsanträge an die Generalversammlung;
  • Festlegung der Kapitalstruktur der Gesellschaft;
  • Ausgabe von Obligationen, Partizipationsscheinen, Wandelanleihen, Optionen sowie Festsetzung der Bedingungen und Modalitäten;
  • Festlegung der Strategie der Gesellschaft, der Divisionen und Business Units;
  • Entscheide über Investitionen, Kooperationen, Immobilien, Beteiligungen, sofern diese von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind und eine gewisse Grösse überschreiten;
  • Jährliche Risikobeurteilung der Gesellschaft;
  • Benachrichtigung des Richters im Falle einer Überschuldung.

Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung sind im Organisationsreglement (einsehbar unter ) und in der Kompetenz- regelung detailliert festgelegt. Soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement etwas anderes vorsehen, delegiert der Verwaltungsrat gemäss Art. 2.5 des Organisationsreglements die Geschäftsführung vollumfänglich an die Konzernleitung, welche vom Vorsitzenden der Konzernleitung (CEO) geführt wird.

3.6Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat wird auf mehreren Wegen regelmässig über die Aktivitäten der Konzernleitung und der Unternehmensbereiche informiert. Über das Management-Informationssystem (MIS) erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats monatlich die wesentlichen Informationen über die Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der CEO a.i. erstattet dem Verwaltungsrat anlässlich der ordentlichen Verwaltungsratssitzungen und bei ausserordentlichen Vorkommnissen umgehend Bericht. Die Mitglieder der Konzernleitung nehmen regelmässig an den ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats teil und berichten über den Geschäftsgang ihrer Bereiche. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können grundsätzlich jede zur Erfüllung ihrer Funktion notwendige zusätzliche Information einfordern.

Die externe Revisionsstelle unterrichtet den Prüfungsausschuss über die wichtigsten Erkenntnisse der Revision. Weitere regelmässige Kontakte finden zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem CFO und dem Leiter der internen Revision statt (vgl. Ziff. 3.4.2.1). Auch er informiert bei Bedarf die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrats über seine Erkenntnisse.

Hauptaufgabe der internen Revision ist die konzernweite Überwachung von Abläufen und Strukturen. Die interne Revision fasst die von ihr durchzuführenden Prüfungen in einem jährlichen Prüfplan zusammen. In diesen Prüfplan fliessen auch die Risiken, welche Corporate Treasury im Rahmen ihres jährlich in allen Divisionen sowie in den Corporate Functions durchzuführenden Risikomanagement-Prozesses identifiziert. Der Prüfplan wird jeweils vom Prüfungsausschuss genehmigt. Ausserdem erteilt der Prüfungsausschuss bei Bedarf der internen Revision spezielle Prüfungsaufträge. Die jeweiligen Prüfungsergebnisse werden mit dem Prüfungsausschuss besprochen und dem Verwaltungsrat schriftlich unterbreitet. Im Berichtsjahr hat die interne Revision den Mitgliedern des Verwaltungsrats 14 Prüfungsberichte zugestellt. Bei wesentlichen Risiken werden Massnahmen definiert, um diese zu reduzieren. Die interne Revision arbeitet gemäss einem systematischen Prozess zur Überwachung der Risiken und Massnahmen und in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für die berufliche Praxis der internen Revision. Sie unterrichtet den Prüfungsausschuss und den Verwaltungsrat regelmässig über den Umfang und die Veränderungen der Risiken sowie den Stand der Umsetzung der Massnahmen. Im Berichtsjahr wurde der Verwaltungsrat insgesamt viermal schriftlich über die Umsetzung der Massnahmen informiert. Sämtliche Prüfungsberichte und die Berichte der laufenden Überwachung der Risiken und Massnahmen stehen auch der externen Revision zur Verfügung. Ferner informierte die interne Revision den Prüfungsausschuss und den Verwaltungsrat in drei Statusberichten Internal Audit über die wesentlichen Feststellungen aus den Prüfungen und den aktuellen Stand zum IKS.

Zudem werden der Prüfungsausschuss und der Verwaltungsrat über die Ergebnisse des Risikomanagement-Prozesses, welcher von Corporate Treasury jährlich durchgeführt wird, informiert.

4.Konzernleitung

4.1Mitglieder der Konzernleitung

Die Konzernleitung bestand per 31. Dezember 2017 aus folgenden Mitgliedern:

Alexander von Witzleben

(vgl. Ziff. 3.1).

Delegierter des Verwaltungsrats und CEO a.i. seit 1. Juli 2015.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: (vgl. Ziff. 3.1)

Felix Bodmer

1955, Schweizer Staatsangehöriger, lic. oec. HSG, Chief Financial Officer (CFO) seit 2003; 1986 – 1992 Hilti-Konzern, verschiedene Positionen im Bereich Controlling und Finanzen, zuletzt als Leiter Finanzen einer deutschen Tochtergesellschaft; 1993 – 2000 ABB / Alstom, kaufmännischer Leiter / CFO von Konzerngesellschaften, zuletzt als CFO / Leiter Shared Services Alstom Power (Schweiz) AG; 2000 – 2003 CFO Steiner-Gruppe.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: seit Juni 2012 Mitglied des Verwaltungsrats der Bernet-Wirona Gruppe, St.Gallen.

Knut Bartsch

1968, deutscher Staatsangehöriger, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Leiter der Division Gebäudetechnik seit 2015; 2004 – 2014 Sprecher der Division Gebäudetechnik; 1996 – 1997 Assistent des Vorstands der Preussag AG / TUI AG; seit 1997 bei der Kermi GmbH, seit 1999 Geschäftsführer, seit 2015 Vorsitzender der Geschäftsführung.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: seit 2013 Mitglied der IHK-Vollversammlung und Mitglied des Präsidialrats der Industrie und Handelskammer Niederbayern.

Die Division Gebäudetechnik wird ab 1. Januar 2018 aufgeteilt in eine Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und in eine Division Sanitär. Die Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik steht unter der Leitung von Ulrich Bornkessel, welcher ab 1. Januar 2018 neu Mitglied der Konzernleitung ist. Knut Bartsch, der weiterhin Mitglied der Konzernleitung bleibt, übernimmt per 1. Januar 2018 die Leitung der Division Sanitär.

Harald Pichler

1968, österreichischer Staatsangehöriger, Wirtschaftsingenieur Maschinenbau, Leiter der Division Fenster seit 2016; 1995 – 1996 Henrik af Hellström Consulting, Leitender Projektmanager; 1997 – 2003 ATOMIC Austria GmbH, verschiedene Positionen, zuletzt als Director Operations; 2004 – 2010 Kronoflooring GmbH / Kronospan GmbH, CEO / Managing Director; 2010 – 2015 WERU GmbH, CEO / Vorsitzender der Geschäftsführung; 2014 – 2015 UNILUX GmbH (nach Übernahme durch die WERU GmbH), Geschäftsführer.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Harald Pichler ist frei von weiteren wesentlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen.

Peter Spirig

1973, Schweizer Staatsangehöriger, Master in Bauingenieurwesen, ETH Zürich, MBA, INSEAD Fontainebleau, Leiter der Division Türen seit 2016; 1999 – 2000 Ernst Basler + Partner AG, Projektmanager; 2002 – 2004 Holcim Group, Assistant to Executive Committee Member; 2004 – 2009 Holcim (Lanka) Ltd, Chief Executive Officer; 2009 – 2013 Franke Foodservice Systems Asia, Präsident; 2013 – 2016 Franke Group, Mitglied der Konzernleitung und Präsident Franke Asia.

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Peter Spirig ist frei von weiteren wesentlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen.

4.2Anzahl zulässiger Mandate gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV

Mitglieder der Konzernleitung dürfen maximal fünf Mandate ausserhalb des Konzerns, davon maximal eines bei einer börsenkotierten Gesellschaft ausüben. Weitere Details der Regelung der Anzahl zulässiger Mandate sind Art. 29 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

4.3Managementverträge

Die Arbonia hat keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb des Konzerns abgeschlossen.

5.Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Die Grundlagen und Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme sowie das Verfahren zu deren Festsetzung finden sich im Vergütungsbericht hier.

5.2Grundsätze der erfolgsabhängigen Vergütungen, der Zuteilung von Beteiligungspapieren und der Festlegung des Zusatzbetrages

Die variable Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung orientiert sich am Unternehmensergebnis. Die Erfolgskriterien enthalten unternehmerische und / oder persönliche Ziele. Bei vollständiger Zielerreichung des einzelvertraglich festgelegten Bonusbetrages wird 100% des Bonusbetrages ausgerichtet. Werden die Ziele übertroffen, kann die variable Vergütung den einzelvertraglich festgelegten Bonusbetrag bis zu einem Maximalbetrag übersteigen. Liegt die Zielerreichung unter einem bestimmten Schwellenwert, entfällt die variable Vergütung vollständig. Die variable Vergütung beträgt maximal 150% der festen Vergütung. Weitere Details zu den erfolgsabhängigen Vergütungen sind Art. 24 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

Der Verwaltungsrat legt die Einzelheiten der Zuteilung der Aktien an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung in einem Aktienbeteiligungsprogramm fest. Die im Aktienbeteiligungsprogramm zu regelnden Themen sind Art. 25 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

Für die Vergütung von Mitgliedern der Konzernleitung, die nach der Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung für die Konzernleitung neu ernannt oder befördert werden, steht ein Zusatzbetrag zur Verfügung, sofern die für die betreffende Periode bereits genehmigte Vergütung nicht ausreicht. Dieser Zusatzbetrag darf für den CEO 40% sowie für jedes übrige Mitglied der Konzernleitung je 20% der für die betreffende Periode genehmigten Gesamtvergütung für die Konzernleitung nicht übersteigen. Diese Regelung ist Art. 27 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

5.3Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen

Die Regelung in Art. 26 der Statuten sieht vor, dass die Arbonia den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung keine Darlehen, Kredite, Vorsorgeleistungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge oder ­Sicherheiten gewährt. Davon ausgenommen sind ­Bevorschussungen von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Abgaben bei quellensteuerpflichtigen Personen.

5.4Regeln betreffend die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen

Gemäss Art. 23 der Statuten stellt der Verwaltungsrat der Generalversammlung für jede Vergütungsperiode Anträge zur prospektiven Genehmigung betreffend die maximale Vergütung des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung sowie über die maximale feste und variable Vergütung der Konzernleitung für das nächste Geschäftsjahr. Art. 23 der Statuten räumt dem Verwaltungsrat sodann das Recht ein, auf eine Antragstellung betreffend prospektive Genehmigung einer Vergütung zu verzichten und von der Generalversammlung den Gesamtbetrag der entsprechenden Vergütung im Nachhinein für das vergangene Amts-, resp. Geschäftsjahr (retrospektive Genehmigung) genehmigen zu lassen. Im Jahr 2016 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Abstimmungen über die Vergütungen künftig retrospektiv durchführen zu lassen. Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich den Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr zur konsultativen (nicht bindenden) Zustimmung vor. Weitere Details zu den Vergütungsabstimmungen sind Art. 23 der Statuten zu entnehmen (www.arbonia.com/de/unternehmen/corporate-governance).

6.Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Die Statuten enthalten keine vom Gesetz abweichenden Regeln in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung und die Ausübung der Stimmrechte. Jede im Aktienregister eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme. Jeder Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch einen Bevollmächtigten, der sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweist, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (mit schriftlicher oder elektronischer Vollmacht) vertreten lassen.

Die Regelung in Art. 12 der Statuten sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Anforderungen an die Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter festlegt. Mit dieser Regelung ist der Verwaltungsrat ermächtigt, auch die Anforderungen an die elektronische Fernabstimmung festzulegen.

6.2Statutarische Quoren

Gemäss Art. 13 Ziff. 9 der Statuten kann eine Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien nur mit einem Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereint, gefasst werden. Sodann entscheidet gemäss Art. 12 Abs. 6 der Statuten bei Wahlen, bei welchen im ersten Wahlgang die Wahl nicht zustande kommt, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Darüber hinaus enthalten die Statuten keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

6.3Einberufung der Generalversammlung

Die Statuten enthalten keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

6.4Traktandierung

Aktionäre, die einzeln oder zusammen Aktien im Nennwert von CHF 1’000’000 vertreten, können schriftlich die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Ein entsprechendes Gesuch ist dem Verwaltungsrat mindestens 40 Tage vor der Generalversammlung schriftlich und unter Angabe der Anträge einzureichen.

6.5Eintragungen im Aktienbuch

Der Verwaltungsrat gibt jeweils mit der Einladung zur Generalversammlung den Stichtag bekannt, bis zu dem Eintragungen im Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung vorgenommen werden können.

7.Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1Angebotspflicht

Ein Erwerber von Aktien der Gesellschaft ist zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 135 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) verpflichtet. Es besteht keine Opting out- (Art. 125 Abs. 3 und Abs. 4 FinfraG) bzw. Opting up-Klausel (Art. 135 Abs. 1 FinfraG).

7.2Kontrollwechselklauseln

Bei der Arbonia bestehen keine Vereinbarungen und Pläne zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats und / oder der Konzernleitung sowie weiterer Kadermitglieder, die Kontrollwechselklauseln beinhalten. Das Aktienbeteiligungsprogramm für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sieht jedoch vor, dass der Verwaltungsrat im Falle eines Kontrollwechsels die Sperrfrist zur Übertragung der zugeteilten Aktien aufheben kann.

8.Revisionsstelle

8.1Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

8.1.1Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden

Mandats

Die Generalversammlung hat am 28. April 2017 die KPMG AG, St. Gallen, als neue Revisionsstelle gewählt. Sie prüft die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2017 der Arbonia.

8.1.2Amtsantritt des leitenden Revisors

Seit 28. April 2017 amtiert Kurt Stocker als leitender Revisor.

8.2Revisionshonorar

Für die Prüfung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung der Arbonia sowie der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften haben die verschiedenen Revisionsstellen 2017 für insgesamt CHF 817’000 (Vorjahr: CHF 923’000) Honorarrechnungen gestellt. Davon entfielen 2017 CHF 642’000 auf die Revisionsstelle KPMG AG. (Im Vorjahr entfiel von den genannten CHF 923’000 ein Betrag von CHF 703’000 auf die damalige Revisionsstelle PricewaterhauseCoopers AG, St. Gallen.).

8.3Zusätzliche Honorare

Für zusätzliche Dienstleistungen wurden von der Revisionsstelle KPMG AG und von weiteren Revisionsstellen von Konzerngesellschaften 2017 CHF 445000 in Rechnung gestellt, wovon CHF 334’000 auf KPMG AG entfielen (Im Vorjahr wurden für zusätzliche Dienstleistungen von der damaligen Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG und von weiteren Revisionsstellen von Konzerngesellschaften CHF 628’000 in Rechnung gestellt, wovon CHF 551’000 auf PricewaterhouseCoopers AG entfielen.) Von den von KPMG AG erbrachten zusätzlichen Dienstleistungen entfielen 2017 CHF 99000 auf Steuerberatungen, CHF 219000 auf Arbeiten im Zusammenhang mit Due Diligences sowie CHF 16000 auf übrige Dienstleistungen.

8.4Informationsinstrumente der externen Revision

Die externe Revision nahm im Berichtsjahr insgesamt an drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. An zwei dieser drei Sitzungen nahm die KPMG AG teil, an einer Sitzung nahm die PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen, welche das Revisionsstellenmandat bis zum 28. April 2017 innehatte, teil. Der Prüfungsausschuss überwacht im Auftrag des Verwaltungsrats die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistung der externen Revisionsstelle und unterrichtet den Verwaltungsrat darüber. Im Berichtsjahr wurde die Tätigkeit der externen Revisionsstelle dadurch überwacht, indem sich der Prüfungsausschuss die Berichte zur Jahresrechnung, zur Konzernrechnung und den Management Letter von der Revisionsstelle direkt erläutern liess (vgl. Ziffer 3.4.2.1). Die externe und interne Revision besprechen zudem regelmässig die Methodik und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems (IKS). Im Berichtsjahr haben dazu zwei Sitzungen stattgefunden. Für die Beurteilung der Existenz des IKS gemäss Art. 728a OR, aber auch für die Einschätzung des IKS bezüglich Effektivität und Effizienz, arbeiten die interne und externe Revision eng zusammen. Bei der Auswahl der externen Revision werden die Fachkompetenz, das internationale Netzwerk (Vertretung in den relevanten Ländern), das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen, die Branchenerfahrung sowie die Kontinuität und rasche Verfügbarkeit des Prüfteams berücksichtigt.

Der Prüfungsausschuss genehmigt auf Antrag der externen Revisionsstelle die Honorierung und überprüft diese anhand des Vorjahres und der Beurteilung der Leistung auf ihre Angemessenheit. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften erfolgt die Rotation des leitenden Prüfers der externen Revision spätestens alle sieben Jahre.

9. Informationspolitik

Die Arbonia verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene Informationspolitik auf den Grundlagen des Kotierungsreglements und der Richtlinien der SIX Exchange Regulation sowie des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Arbonia informiert mit dem Geschäftsbericht über Geschäftsverlauf, Organisation und Strategie. Integrierende Bestandteile des Geschäftsberichts sind der Lagebericht ab hier und der Vergütungsbericht ab hier. Im Halbjahresbericht publiziert die Arbonia die konsolidierte Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung und Eigenkapitalveränderung. Im Berichtsjahr hat die Arbonia 13 Medienmitteilungen veröffentlicht. Überdies informiert die Arbonia an der jährlichen Bilanzmedienorientierung und Analystenkonferenz sowie an der Generalversammlung ausführlich über ihre Geschäftstätigkeit. Die Arbonia pflegt den Dialog mit Investoren und Medienschaffenden an speziellen Veranstaltungen und Roadshows.

Die Angaben für die Kontaktnahme mit der Arbonia sind wie folgt:

Arbonia AG
Amriswilerstrasse 50, Postfach, 9320 Arbon, Schweiz
T +41 71 447 41 41, F +41 71 447 45 88
holding@arbonia.com

Alle Angaben zum Unternehmen können auf der Website www.arbonia.com abgerufen werden. Unter www.arbonia.com/de/medien/medienmitteilungen-abonnieren kann jede interessierte Person die Zustellung von Medienmitteilungen abonnieren und unter www.arbonia.com/de/medien/publikationen-bestellen können die Publikationen der Arbonia bestellt werden.

Der Terminkalender findet sich hier des Geschäftsberichts und auf der Arbonia-Website www.arbonia.com/de/investoren.