Konzernrechnung Arbonia Gruppe
Anhang zur Konzernrechnung
AGrundsätze zur Konzernrechnungslegung
AGrundsätze zur Konzernrechnungslegung
1Allgemeines
1Allgemeines
Die Arbonia Gruppe (Arbonia) ist ein fokussierter Gebäudezulieferer, der durch innovative Lösungen und Services für Energieeffizienz, Sicherheit und Wohlbefinden sorgt. Das Unternehmen ist in die vier Divisionen HLK (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik), Sanitär, Fenster und Türen gegliedert. Mit Produktionsstätten in der Schweiz, in Deutschland, Italien, Tschechien, Polen, Russland, der Slowakei, Belgien und Holland verfügt die Arbonia zusammen mit ihren bedeutenden Marken Kermi, Arbonia, Prolux, Koralle, Sabiana, Vasco, Brugman, Superia, EgoKiefer, Slovaktual, Dobroplast, Wertbau, RWD Schlatter, Prüm, Garant und Invado in den Heimmärkten Schweiz und Deutschland über eine starke Marktstellung. Das Schwergewicht des Ausbaus bestehender Märkte liegt vor allem in Zentral- und Osteuropa. Die Arbonia ist weltweit in über 70 Ländern aktiv.
Am 04.01.2021 wurde zwischen der Arbonia und der dänischen DOVISTA Gruppe ein Vertrag zum Verkauf
Als Muttergesellschaft fungiert die Arbonia AG, eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Amriswilerstrasse 50, CH-9320 Arbon TG. Die Arbonia AG ist an der SIX Swiss Exchange in Zürich unter der Valoren-Nummer 11024060 / ISIN CH0110240600 kotiert.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde durch den Verwaltungsrat der Arbonia AG am 22.02.2021 freigegeben und bedarf der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 23.04.2021. Die Veröffentlichung der konsolidierten Jahresrechnung erfolgte am 02.03.2021 anlässlich der Bilanz- und Medienkonferenz.
2Rechnungslegungsstandards
2Rechnungslegungsstandards
Die Rechnungslegung der Arbonia erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), herausgegeben durch das International Accounting Standards Board (IASB).
Die Erstellung eines in Übereinstimmung mit IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen. Des Weiteren erfordert die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Schätzungen und Annahmen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, werden unter Anmerkung 30 aufgeführt.
Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsstandards
Die für die Konzernrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze stimmen mit denjenigen der Konzernrechnung 2019 überein.
Die neuen oder geänderten Standards hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Berichterstattung der Arbonia.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete neue Rechnungslegungsstandards
Die veröffentlichten, aber erst nach dem Bilanzstichtag in Kraft tretenden neuen Standards und Interpretationen werden keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Berichterstattung der Arbonia haben.
3Konsolidierungskreis
3Konsolidierungskreis
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den Einzelabschlüssen der Arbonia AG und aller Gruppengesellschaften jeweils per 31. Dezember. Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft (in der Regel bei einem Konzernanteil von mehr als 50% der Stimmrechte) an die Arbonia übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet ab dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, die Arbonia massgeblich beeinflusst, aber nicht kontrolliert, werden bei der Erstbewertung zu Anschaffungskosten erfasst. Diese setzen sich aus dem anteiligen Nettovermögenswert und einem allfälligen Goodwill zusammen. Die Folgebewertung richtet sich nach der Equity-Methode. Ein massgeblicher Einfluss liegt in der Regel bei einem Stimmenanteil von zwischen 20 und 50% vor.
Folgende wesentlichen Änderungen haben sich im Konsolidierungskreis ergeben:
In der Berichtsperiode 2020
- Per 01.12.2020 hat die Arbonia die restlichen 65% der Webcom Management Holding GmbH, DE-Bad Liebenstein, übernommen (siehe Anmerkung 41).
In der Vergleichsperiode 2019 hatten sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis ergeben.
Die Übersicht über die wesentlichen Konzerngesellschaften ist unter Anmerkung 60 aufgeführt.
4Vollkonsolidierung
4Vollkonsolidierung
Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100% erfasst. Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Auf konzerninternen Transaktionen erzielte Zwischengewinne, die am Jahresende in den Aktiven enthalten sind, werden ebenfalls eliminiert.
Bei jedem Unternehmenserwerb werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder anteiligen erworbenen Nettovermögenswert des erworbenen Unternehmens bewertet. Nicht beherrschende Anteile werden, sofern keine Kaufverpflichtungen bestehen, in der Bilanz als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen, und das auf die nicht beherrschenden Anteile entfallende Ergebnis wird in der Erfolgsrechnung und Gesamtergebnisrechnung als Bestandteil des Ergebnisses in der Berichtsperiode ausgewiesen.
5Kapitalkonsolidierung
5Kapitalkonsolidierung
Unternehmungen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert (Control-Prinzip). Dabei werden die erkennbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten neu bewertet und gemäss der Erwerbsmethode integriert. Die positive Differenz zwischen Kaufpreis abzüglich des erworbenen Nettovermögenswerts des akquirierten Unternehmens einschliesslich der Eventualverbindlichkeiten wird als Goodwill aktiviert. Bedingte Kaufpreiszahlungen, die von künftigen Ereignissen abhängig sind, werden zum Fair Value bewertet und sind in den Kosten der Akquisition enthalten. Nachträgliche Änderungen des Fair Values einer bedingten Kaufpreiszahlung werden erfolgswirksam erfasst, sofern es sich nicht um ein
Bei sukzessiven Akquisitionen wird der am erworbenen Unternehmen bereits gehaltene Eigenkapitalanteil zum Fair Value am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt. Gewinne oder Verluste aus einer solchen Neubewertung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Ein aus einer Akquisition resultierender negativer Goodwill wird zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam über die Erfolgsrechnung gebucht.
Beim Verkauf von Konzerngesellschaften werden diese auf den Zeitpunkt hin dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Nettovermögenswert wird als betrieblicher Erfolg in der Konzernerfolgsrechnung ausgewiesen.
BWesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
BWesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6Bewertungsrichtlinien
6Bewertungsrichtlinien
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung angewendet wurden, sind in den Anmerkungen 7 bis 29 dargestellt.
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der Gruppengesellschaften. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich höchstens zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Finanzinstrumente werden dort, wo IFRS dies vorschreibt, zum Fair Value bewertet. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Veräusserungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten bewertet. Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten und in der Folgebewertung zum anteiligen Eigenkapital bewertet.
7 Währungsumrechnungen
7 Währungsumrechnungen
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf der Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht, in dem das Unternehmen operiert (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Schweizer Franken (CHF) dargestellt.
Transaktionen und Salden
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Erfolgsrechnung erfasst, es sei denn, sie sind in der Gesamtergebnisrechnung als qualifizierte Net Investment Hedges zu erfassen.
Konzernunternehmen
Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:
Die Bilanzkonten (ohne Eigenkapital) werden zu den Jahresendkursen, die Positionen der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung zu den Jahresdurchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Differenzen, resultierend aus der Umrechnung der Bilanzpositionen und der Erfolgsrechnung, werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
An ausländische Konzernunternehmen gewährte Darlehen, deren Rückzahlung auf absehbare Zeit weder geplant noch beabsichtigt ist, werden als Bestandteil der Nettoinvestition in das entsprechende Konzernunternehmen angesehen. Diese Währungsdifferenzen werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value), die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermö-genswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Bei Veräusserung oder Liquidation einer Tochtergesellschaft werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam ausgebucht.
Für die Umrechnung der wichtigsten Währungen wurden die folgenden Kurse verwendet:
8Fristigkeiten
8Fristigkeiten
Dem Umlaufvermögen werden diejenigen Aktiven zugeordnet, die innerhalb von 12 Monaten im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus realisiert oder konsumiert werden oder die zu Handelszwecken gehalten werden. Alle anderen Aktiven werden dem Anlagevermögen zugeordnet.
Dem kurzfristigen Fremdkapital werden diejenigen Verbindlichkeiten zugeordnet, die im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus zu tilgen sind, zu Handelszwecken gehalten werden, innerhalb von 12 Monaten ab Bilanzstichtag fällig werden oder kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens 12 Monate ab Bilanzstichtag besteht. Alle anderen Verbindlichkeiten werden dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet. Liegt zum Bilanzstichtag eine verbindliche Zusage für die Verlängerung einer auslaufenden Finanzverbindlichkeit vor, so wird die neue Laufzeit für die Klassierung mitberücksichtigt.
9Finanzinstrumente
9Finanzinstrumente
Bei einem Finanzinstrument handelt es sich um ein Geschäft, das bei einer Partei zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und gleichzeitig bei der anderen Partei zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt: (1) Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FA AC – financial assets at amortised cost), (2) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (FA FVTPL – financial assets at fair value through profit and loss), (3) Finanzielle Vermögenswerte, die ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden (FA FVTOCI – financial assets at fair value through other comprehensive income). Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Klassifizierung auf jeden Bilanzstichtag hin. Die finanziellen Vermögenswerte bei der Arbonia umfassen im Konkreten flüssige Mittel (Kategorie 1), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1), übrige Forderungen (1), aktive Rechnungsabgrenzungen (1), Darlehen (2), übrige Finanzanlagen (1) und Beteiligungen <20% (2).
Käufe und Verkäufe, die einen finanziellen Vermögenswert begründen, werden am Erfüllungstag bilanziert. Sie werden dann ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und die Arbonia die Kontrolle über diese abgegeben hat, d. h. wenn die damit zusammenhängenden Chancen und Risiken übertragen wurden oder verfallen sind.
Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig von der Kategorisierung: (1) Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschliesslich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (2) Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie 1 oder 3 nicht erfüllen, werden in die Kategorie «erfolgswirksam zum Fair Value bewertet» eingestuft. (3) Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräusserung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschliesslich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der gehaltenen Eigenkapitalinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Es bestehen keine finanziellen Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden (Fair Value Option).
Zu jedem Bilanzstichtag werden die finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die nicht erfolgswirksam mit dem Fair Value zu bewerten sind, hinsichtlich der erwarteten Kreditverluste beurteilt. Hinweise dafür, dass die Bonität von Vermögenswerten beeinträchtigt ist, sind beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten, Vertragsverletzungen sowie ein möglicher Konkurs der Vertragspartei. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert liegt vor, wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass die Vertragspartei seine vertraglichen Zahlungen gegenüber dem Konzern in voller Höhe erfüllt. Wurden Kredite oder Forderungen wertberichtigt, setzt das Unternehmen Vollstreckungsmassnahmen fort, um die fällige Forderung noch zu realisieren. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sobald nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr gegeben ist, zählt unter anderem der Konkurs der Vertragspartei. Weitere Angaben zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der einzelnen Vermögenswerten enthalten (insbesondere zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten in Anmerkung 13).
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden zwei Kategorien unterteilt: (1) Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (FL FVTPL – financial liabilities at fair value through profit or loss), wobei diese Kategorie nochmals unterteilt wird, und zwar in finanzielle Verbindlichkeiten, die von Beginn an als zu Handelszwecken gehalten (trading) klassifiziert worden sind, und solche, die von Beginn an als erfolgswirksam zum Fair Value (designated) eingeordnet worden sind, und (2) Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FL AC – financial liabilities at amortised cost). Die finanziellen Verbindlichkeiten bei der Arbonia umfassten konkret Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2), übrige Verbindlichkeiten (2), Verbindlichkeiten aus Leasing (2), passive Rechnungsabgrenzungen (2), Finanzverbindlichkeiten (2) und derivative Finanzverbindlichkeiten (1).
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden normalerweise brutto dargestellt. Eine Nettodarstellung erfolgt lediglich, sofern das Recht auf Verrechnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht und beabsichtigt ist, auf Nettobasis auszugleichen.
10Derivative Finanzinstrumente
10Derivative Finanzinstrumente
Die Arbonia setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen resultierenden Zinsrisiken ein. Sie werden erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses zum Fair Value erfasst. Der Fair Value ist auch für die Bewertung in den Folgeperioden relevant.
Die Arbonia wendet kein Hedge Accounting gemäss IFRS 9 an. Die Derivate werden erfolgswirksam mit dem Fair Value bewertet und in der Bilanz unter den übrigen Forderungen oder übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
11Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten
11Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden (z. B. öffentlich gehandelte Derivate und Wertschriften), basiert auf dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der relevante Börsenkurs für finanzielle Vermögenswerte ist der Geldkurs, für finanzielle Verpflichtungen der Briefkurs.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird durch die Anwendung von geeigneten Bewertungsmodellen ermittelt. Dazu zählen der Vergleich von ähnlichen Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow-Methode oder sonstige anerkannte Bewertungsmethoden.
Die zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente werden den folgenden drei Hierarchiestufen zugeteilt:
- Ebene 1 – Börsenkurse in einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
- Ebene 2 – Beobachtbare Marktdaten mit Ausnahme von Börsenkursen in einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die entweder direkt oder mittels Ableitung ermittelt werden können.
- Ebene 3 – Nicht beobachtbare Marktdaten.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird aufgrund ihrer kurzfristigen Natur angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem Fair Value entspricht. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag dem Fair Value entspricht. Der im Anhang angegebene Fair Value finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der zukünftigen vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, welcher der Arbonia für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.
Der Fair Value der Finanzverbindlichkeiten ist in der Hierarchiestufe der Ebene 2 zugeordnet.
12Flüssige Mittel
12Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Postcheck- und Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten. Die flüssigen Mittel unterliegen den Bestimmungen zu Wertbeeinträchtigungen von IFRS 9. Die erwarteten Verluste sind jedoch völlig unwesentlich und es wurde deshalb darauf verzichtet, eine Wertberichtigung zu erfassen.
13Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
13Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte werden regelmässig überwacht und die erwarteten Kreditausfälle beurteilt. Im Zuge der Festlegung von Einzelwertberichtigungen erfolgt eine Einschätzung der erwarteten Verluste. Die Beurteilung basiert sowohl auf historischen Erfahrungswerten wie auch unter Einbezug aktueller Gegebenheiten sowie zukunftsorientierter Information. Dies beinhaltet die Einschätzung der erwarteten geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie der künftigen finanziellen Ertragslage der Vertragspartei. Auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen erfolgen zudem Wertberichtigungen für die erwarteten Verluste auf dem nach Vornahme der Einzelwertberichtigungen verbleibenden Forderungsbestand. Erhaltene Sicherheiten werden bei der Berechnung der Wertberichtigungen berücksichtigt. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen.
Im Zusammenhang mit einer Factoringvereinbarung werden bestimmte Forderungen verkauft. Da nicht alle Chancen und Risiken übertragen worden sind und kein Übergang der Verfügungsmacht vorliegt, sind die Forderungen weiterhin in der Höhe des sogenannten Continuing Involvement in der Bilanz erfasst. Insbesondere verbleibt das Spätzahlungsrisiko bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig bei der Arbonia.
14Warenvorräte
14Warenvorräte
Warenvorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten beziehungsweise zum tieferen Nettoveräusserungswert bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten (Basis Normalauslastung, ohne Einbezug von Fremdkapitalzinsen) werden nach der durchschnittlichen Einstandspreis-Methode bestimmt. Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem erwarteten Verkaufspreis innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit abzüglich erwarteter Verkaufskosten. In Anspruch genommene Skonti werden dabei als Anschaffungspreisminderungen behandelt. Artikel mit einem geringen Lagerumschlag werden wertberichtigt und unkurante Artikel vollständig wertberichtigt.
15Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten
15Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten
Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräusserungsgruppe wird im Umlaufvermögen als zur Veräusserung gehalten resp. im Fremdkapital als Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht mehr durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verkaufs besteht, eine aktive Käufersuche stattfindet und die Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand sofort veräusserbar sind. Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn das Management sich zu einem Verkauf verpflichtet hat, der Angebotspreis der Vermögenswerte in einem angemessenen Verhältnis zum gegenwärtigen Fair Value steht und die Veräusserung innerhalb eines Jahres erwartet wird. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Abzuschreibende Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt der Umklassierung nicht mehr abgeschrieben.
16Aufgegebene Geschäftsbereiche
16Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde oder als zur Veräusserung gehalten klassifiziert wird und der einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt. Ein solcher Geschäftsbereich und die zugehörigen Cashflows müssen betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom Rest des Unternehmens abgegrenzt werden können. Die Klassifizierung als nicht weitergeführter Geschäftsbereich erfolgt bei Veräusserung des Geschäftsbereichs oder zu einem früheren Zeitpunkt, sofern der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Klassifizierung als zur Veräusserung gehalten erfüllt. Aufgegebene Geschäftsbereiche werden in der Erfolgsrechnung gesondert ausgewiesen und die Vorjahresvergleichsperioden entsprechend angepasst. Hingegen erfolgt keine Anpassung der Vorjahresbilanzpositionen.
17Sachanlagen
17Sachanlagen
Sachanlagevermögen in Form von Grundstücken sind zu Anschaffungskosten, Gebäude und andere Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen auf der Basis der unter Anmerkung 21 aufgeführten Nutzungsdauern bewertet.
Allfällige Wertminderungen, siehe auch Anmerkung 20, werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhalts- und Reparaturkosten werden der Erfolgsrechnung belastet.
18Renditeliegenschaften
18Renditeliegenschaften
Renditeliegenschaften sind Grundstücke und Gebäude, die nicht mehr als geringfügig betrieblich genutzt werden und deren Hauptzweck die Erzielung von Mieterträgen oder Wertsteigerungen ist. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert.
Der für die Offenlegung erforderliche Fair Value wird durch Schätzungen der Liegenschaften nach der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Ausgehend von einem erzielbaren Nettoertrag (Bruttoertrag minus Betriebskosten und künftige Erneuerungskosten) werden die abgezinsten Cashflows für 10 Jahre ermittelt. Für die Zeit nach Ablauf der 10 Jahre wird der Barwert als Residualwert ermittelt. Bei unbebauten Grundstücken wird ein realisierbarer Verkehrswert nach Massgabe des örtlichen Marktes eingesetzt. Bei allen bebauten Grundstücken sowie unbebauten Grundstücken von neu akquirierten Gesellschaften werden die Werte von unabhängigen Schätzern ermittelt. Bei den übrigen unbebauten Grundstücken sind teilweise eigene Schätzungen vorgenommen worden.
19Immaterielle Anlagen
19Immaterielle Anlagen
Das immaterielle Anlagevermögen enthält den aktivierten Goodwill, den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den Fair Value der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens unter Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Wird im Rahmen einer Akquisition den nicht beherrschenden Anteilen eine Verkaufsoption eingeräumt, wird diese Verpflichtung zum Barwert des zu erwerbenden Ausübungspreises erfasst. Der Goodwill wird als immaterielle Anlage mit einer unbestimmten Nutzungsdauer betrachtet. Wertminderungen, siehe auch Anmerkung 20, werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen.
Das immaterielle Anlagevermögen enthält zu Anschaffungskosten aktivierte IT-Software und Lizenzen. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmässiger linearer Amortisationen auf der Basis der unter Anmerkung 21 aufgeführten Nutzungsdauer bewertet.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte (Marken, Patente, Technologien, Kundenbeziehungen, Vertriebsnetze, Auftragsbestand usw.) werden zum Fair Value im immateriellen Anlagevermögen bilanziert und linear über ihre erwartete Nutzungsdauer auf der Basis der unter Anmerkung 21 aufgeführten Nutzungsdauer amortisiert.
Aufwendungen für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, direkt der Erfolgsrechnung belastet. Entwicklungskosten werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert und im immateriellen Anlagevermögen bilanziert, wenn kumulativ alle Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Dazu zählen der Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit, der Nachweis eines voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzens und die Zurechenbarkeit der Kosten und deren verlässliche Bewertung. Die Amortisation erfolgt über die erwartete Nutzungsdauer auf der Basis der unter Anmerkung 21 aufgeführten Nutzungsdauer. Entwicklungskosten, welche die Ansatzkriterien nach IAS 38 nicht erfüllen, werden in der Periode, in der sie anfallen, direkt der Erfolgsrechnung belastet.
20Wertminderungen im Anlagevermögen (Impairment)
20Wertminderungen im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen, Goodwill und anderen immateriellen Werten wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Die Werthaltigkeit von Anlagevermögen mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie Goodwill, wird zudem jährlich beurteilt. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung auf diesen Wert. Der realisierbare Wert ist der höhere Wert aus Fair Value abzüglich Veräusserungskosten und Nutzwert. Der Nutzwert basiert auf abdiskontierten zukünftigen Zahlungsströmen. Für die Diskontierung wird ein Zinssatz vor Steuern nach der Weighted Average Cost of Capital (WACC) Methode ermittelt. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (cash-generating units – CGU).
21Nutzungsdauer für planmässige Abschreibungen und Amortisationen
21Nutzungsdauer für planmässige Abschreibungen und Amortisationen
22Rückstellungen
22Rückstellungen
Rückstellungen werden nur bilanziert, wenn die Arbonia eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, zuverlässig geschätzt werden kann und zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führt.
Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten aufgrund eines Restrukturierungsplans zuverlässig bestimmt werden können und infolge eines Vertrags oder durch Kommunikation an die Betroffenen eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.
Bei einem wesentlichen Zinseffekt im Zusammenhang mit der Erfüllung langfristiger Verpflichtungen wird die Rückstellung in der Höhe des Barwerts der erwarteten Ausgaben angesetzt. Falls der Barwert verwendet wird, wird die Erhöhung der Rückstellungen infolge Zeitfortschritts als Zinsaufwand ausgewiesen.
23Pensionsverpflichtungen
23Pensionsverpflichtungen
Die Arbonia verfügt über mehrere Vorsorgepläne in der Schweiz und im Ausland. Die Finanzierung der Vorsorge erfolgt über rechtlich selbständige Stiftungen, über Rückversicherungen oder durch Zuweisung an Rückstellungen in der Bilanz der betroffenen Gesellschaft.
Aufgrund ihrer Merkmale qualifizieren die Vorsorgepläne unter IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeitender bei der Pensionierung erhalten wird, dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstjahre und Gehalt abhängig ist.
Für diese Vorsorgepläne werden die periodischen Kosten pro Plan nach der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (defined benefit obligation) am Bilanzstichtag abzüglich dem Fair Value des Planvermögens. Übersteigt der Fair Value des Planvermögens den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen, wird nur unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Vermögenswert (asset ceiling) ein Überschuss aus Personalvorsorge ausgewiesen. Es wird jährlich ein Gutachten von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker erstellt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wird anhand der erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Obligationen höchster Bonität berechnet. Der Vorsorgeaufwand setzt sich aus Dienstzeitaufwand, Nettozinsergebnis und Neubewertung der Pensionsverpflichtungen zusammen. Der Dienstzeitaufwand beinhaltet den Zuwachs aus Vorsorgeansprüchen, nachzuverrechnende Vorsorgeansprüche (Planänderungen oder Plankürzungen) sowie Abgeltungseffekte und wird im Personalaufwand ausgewiesen. Das Nettozinsergebnis wird mit dem Diskontierungssatz aus dem Nettowert der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens errechnet und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen beinhaltet versicherungs-mathematische Gewinne und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen von versicherungstechnischen Annahmen und wird sofort in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Ebenso beinhaltet diese Position die Rendite des Planvermögens und Effekte der Begrenzung von Vermögenswerten.
24Finanzverbindlichkeiten
24Finanzverbindlichkeiten
Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus Schuldscheindarlehen, Konsortialkrediten, Bankdarlehen und Hypotheken. Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Bewertung zum Fair Value, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei die Differenz zwischen dem Auszahlungs- (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit der Ausleihung unter Verwendung der Effektivzinsmethode (effective interest method) in der Erfolgsrechnung erfasst wird.
25Leasing
25Leasing
Zu Vertragsbeginn erfolgt eine Beurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht gewährt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung zu kontrollieren. Arbonia macht von der fakultativen Befreiung Gebrauch, kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse nicht zu bilanzieren, sondern die entsprechenden Leasingzahlungen über die Dauer der Verträge linear als Aufwand zu erfassen.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen während der unkündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses angesetzt. Arbonia verwendet Grenzfremdkapitalzinssätze als Diskontierungssätze. Bei der erstmaligen Bewertung entspricht das Nutzungsrecht der Leasingverbindlichkeit zuzüglich allfälliger Rückbauverpflichtungen, anfänglichen direkten Kosten und geleisteten Vorauszahlungen. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption am Ende der Vertragsdauer beabsichtigt ist, wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen.
Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts.
26Latente Steuern
26Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methode werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von vorübergehenden Differenzen zwischen den konzerninternen und den steuerlichen Bilanzwerten als langfristiges Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Keine latenten Steuern auf temporären Differenzen werden berechnet für (1) Goodwill, der steuerlich nicht abzugsfähig ist, (2) Transaktionen aus der erstmaligen Erfassung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflussen und nicht aus Unternehmenszusammenschlüssen herrühren, (3) und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, sofern der Zeitpunkt der Umkehrung durch die Arbonia gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren.
Latente Steueraktiven, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die entsprechenden Aktiven steuerlich verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueraktiven wird an jedem Bilanzstichtag auf eine allfällige Wertminderung geprüft und gegebenenfalls um den Betrag gemindert, für den keine künftigen steuerlichen Gewinne erwartet werden.
27Aktienbasierte Vergütungen
27Aktienbasierte Vergütungen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie weitere bestimmte Mitarbeitende sind an einem aktienbasierten Vergütungsplan beteiligt. Der Fair Value des abgegebenen Eigenkapitalinstruments wird am Tag der Gewährung bestimmt und verteilt über den Leistungszeitraum der Erfolgsrechnung unter der Position Personalaufwand mit entsprechender Gegenbuchung im Eigenkapital belastet.
28Eigenkapital
28Eigenkapital
Die Kapitalreserven beinhalten das Netto-Agio aus dem Börsengang 1988 und den Kapitalerhöhungen der Jahre 2007, 2009, 2015, 2016 und 2017. Bei den Gewinnreserven handelt es sich um thesaurierte Gewinne des Konzerns sowie um Neubewertungen aus Pensionsverpflichtungen.
Eigene Aktien werden vom Eigenkapital abgezogen. Die Anschaffungskosten dieser Instrumente sowie deren Verkaufserlöse (netto nach Abzug von Transaktionskosten und Steuern) werden direkt im Eigenkapital erfasst.
29Erfolgsrechnung
29Erfolgsrechnung
Nettoumsatz
Die Division Heizungs-, Lüftungs-, und Klimatechnik (HLK) erzielt ihren Umsatz im Bereich der Heiztechnik durch den Verkauf von einzelnen Produktkomponenten sowie Systemlösungen für den Wohn-, den Gewerbe- und den öffentlichen Bau. Im Bereich der Klima- und Lüftungstechnik umfasst das Produktportfolio unter anderem Gebläse-Konvektoren, Decken-Systeme, Luftheizgeräte, Deckenstrahlplatten und Lüftungsanlagen für den Wohn- als auch Gewerbebau. Zudem werden Heizkörper, Fussbodenheizungen, Heizwände und Unterflur-Konvektoren vertrieben.
Die Division Sanitär erzielt ihren Umsatz durch den Verkauf von Duschplätzen, Duschkabinen und Duschabtrennungen für individuelle Badsituationen.
Die Verträge innerhalb der vorgenannten Divisionen können mehrere verschiedene Produkte enthalten, welche als separate Leistungsverpflichtungen qualifizieren. Die Leistungsverpflichtung ist in aller Regel dann erfüllt, wenn der Kunde die Lieferung erhalten hat. Die Lieferung der einzelnen Produkte eines Vertrages erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt. Eine Zuordnung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen ist somit nicht erforderlich. Zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt gleichzeitig die Rechnungsstellung, womit keine vorzeitige Berücksichtigung als vertraglicher Vermögenswert notwendig ist. Die Umsatzlegung erfolgt somit auf einen bestimmten Zeitpunkt. Die variablen Kaufpreisbestanteile können zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung verlässlich bestimmt werden und werden als Erlösminderungen berücksichtigt. Die Produktion der Divisionen HLK und Sanitär basiert auf kurzfristiger Serienfertigung. Es werden branchenübliche Zahlungsfristen gewährt, sofern keine speziellen Zahlungsfristen vereinbart wurden. Es besteht somit keine Finanzierungskomponente.
Die Division Fenster erzielt ihren Umsatz durch den Verkauf von Fenstern und Fenstersystemen inklusive Aussentüren über vielfältige Design- und Ausstattungsvarianten.
Die Division Türen erzielt ihren Umsatz durch den Verkauf von Innen- und Funktionstüren über vielfältige Design- und Ausstattungsvarianten.
Vorgenannte Divisionen sind einerseits in der kurzfristigen Serienfertigung (Wiederverkauf/Handelsgeschäft) und andererseits im Objektgeschäft tätig. Das Objektgeschäft charakterisiert sich durch längerfristige Aufträge, welche teilweise auch überjährige Auftragslaufzeiten aufweisen. Die Geschäfte im Wiederverkauf/Handelsgeschäft und im Objektgeschäft bestehen stets aus einer Leistungsverpflichtung.
Die Leistungsverpflichtung im Wiederverkauf/Handels-geschäft ist in aller Regel dann erfüllt, wenn der Kunde die Lieferung erhalten hat. Sodann erfolgt gleichzeitig die Rechnungsstellung, womit keine vorzeitige Berücksichtigung als vertraglicher Vermögenswert notwendig ist. Die variablen Kaufpreisbestandteile können zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung verlässlich bestimmt werden und werden als Erlösminderungen berücksichtigt. Es werden branchenübliche Zahlungsfristen gewährt, sofern keine speziellen Zahlungsfristen vereinbart wurden. Es besteht somit keine Finanzierungskomponente.
Die Leistungsverpflichtung im Objektgeschäft wird über den Zeitraum der Leistungserbringung (Planung, Produktion, Montage, Abnahme) basierend auf der cost-to-cost-Methode fortlaufend erfüllt. Unter Anwendung dieser Methode wird der Fertigstellungsgrad als Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den gesamten budgetierten Auftragskosten ermittelt. Die Umsatzlegung erfolgt proportional zu den aufgelaufenen Auftragskosten. Entsprechend erfolgt die Umsatzlegung über den Zeitraum der jeweiligen Auftragslaufzeit. Die Zuordnung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen ist nicht erforderlich, da pro Auftrag im Objektgeschäft stets nur eine Leistungsverpflichtung vorliegt. Die variablen Kaufpreisbestandteile werden in Form von Skonti und Baurabatten, die zuverlässig bestimmt werden können, zu Beginn der Auftragsfertigung in Abzug gebracht. So können diese Erlösminderungen proportional zur Umsatzlegung über die Auftragslaufzeit realisiert werden. Eine Anpassung der Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes sowie die Bewertung nicht zahlungswirksamer Gegenleistungen ist aus Wesentlichkeitsgründen nicht notwendig. Wurde auf diese Weise Umsatz erfasst, jedoch noch keine Schlussrechnung gestellt, wird aufgrund der bedingten Gegenleistung ein vertraglicher Vermögenswert erfasst. Die Überführung in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald der Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt wird. Der Anspruch auf Gegenleistung ist dann unbedingt, wenn ein rechtsgültig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegt und somit die Rechnung gestellt werden kann. Es werden branchenübliche Zahlungsfristen gewährt, sofern keine speziellen Zahlungsfristen vereinbart wurden. Die vertraglichen Verbindlichkeiten weisen Aufträge aus, deren Anzahlungen den bisherigen Leistungsfortschritt bzw. die bisherige Umsatzerfassung übersteigen. Sie werden als Umsatz erfasst, sobald die vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Aufgrund der analysierten Auftragslaufzeiten besteht keine wesentliche Finanzierungskomponente. Die Behandlung von Verlustaufträgen erfolgt unabhängig des Fertigstellungsgrades dahingehend, dass bei Vorliegen eines Auftrags, dessen budgetierte Gesamtkosten durch den Auftragserlös nicht gedeckt sind, eine Rückstellung in der erforderlichen Höhe gebildet wird.
Die Nettoumsätze sind ohne Umsatz- oder Mehrwertsteuern ausgewiesen und Erlösminderungen sind bereits mitberücksichtigt.
Kosten, die im Rahmen der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehen, werden nicht aktiviert.
Die Bewertung von Rücknahme-, Erstattungs- und ähnlichen Verpflichtungen ist nicht notwendig, da diese keine integrative Bestandteile des Geschäftsverkehrs der Arbonia darstellen.
Die Untergliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach Kategorien erfolgt in der Segmentberichterstattung. Aus der Segmentberichterstattung ist auch die Aufgliederung der Umsätze ersichtlich, welche an einem Zeitpunkt und solche welche über einen Zeitraum erfasst werden.
Andere betriebliche Erträge
Andere betriebliche Erträge werden zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung erfasst und enthalten u. a. Schrotterlöse, Dienstleistungserträge, Lizenzerträge, Liegenschaftserträge und Gewinne aus Verkauf von Renditeobjekten und Sachanlagen.
EBITDA
Das EBITDA zeigt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Amortisationen, Wertberichtigungen auf Anlagevermögen, Finanzergebnis und Steuern.
EBITA
Das EBITA zeigt das Betriebsergebnis vor Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten aus Akquisitionen, Finanzergebnis und Steuern.
EBIT
Das EBIT zeigt das Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern.
Finanzertrag
Der Finanzertrag enthält vor allem Zinserträge, Ergebnisanteile an assoziierten Unternehmen, Wertschriftenerträge und Fremdwährungsgewinne. Des Weiteren sind darin aus dem Eigenkapital transferierte kumulierte Gewinne aus Fremdwährungs-Umrechnungsdifferenzen resultierend aus dem Verkauf oder der Liquidation von Tochtergesellschaften enthalten. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden- resp. Wertschriftenerträge werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.
Finanzaufwand
Der Finanzaufwand enthält insbesondere Zinsaufwendungen, Wertminderungen von Darlehen, Bankspesen sowie Fremdwährungsverluste. Des Weiteren sind darin aus dem Eigenkapital transferierte kumulierte Verluste aus Fremdwährungs-Umrechnungsdifferenzen resultierend aus dem Verkauf oder der Liquidation von Tochtergesellschaften enthalten. Die Zinsaufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden netto ausgewiesen.
30Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung
30Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung
Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschliesslich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als vernünftig erscheinen. Die Arbonia trifft Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen, und sie werden naturgemäss nicht immer den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.
Umsatzrealisierung
Bei Leistungsverpflichtungen, die zu einem Zeitpunkt erfüllt werden, bestehen keine signifikanten Ermessensentscheidungen bei der Beurteilung des Zeitpunktes. Die Umsatzrealisierung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden.
Im Rahmen des Objektgeschäfts erfolgt die Umsatzerfassung über einen bestimmten Zeitraum. Arbonia ermittelt den Fertigstellungsgrad für die entsprechenden Aufträge anhand der cost-to-cost-Methode. Diese Methode eignet sich nach Ansicht von Arbonia am besten, den Kontrolltransfer der Produkte auf die Kunden abzubilden. Unter Anwendung der cost-to-cost-Methode wird der Fertigstellungsgrad als Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den gesamten budgetierten Auftragskosten ermittelt. Dabei werden Änderungen in Form von Nachkalkulationen und im Sinne eines aktiven Auftragscontrollings bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrades berücksichtigt. Solche Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. Kosten für zukünftige Aktivitäten, beispielsweise Kosten für noch nicht installierte Materialen oder Ineffizienzen bei Überarbeitungen (Fehlerkosten), werden direkt der Erfolgsrechnung belastet und finden keinen Eingang in die Ermittlung des Fertigstellungsgrades. Die Umsatzlegung erfolgt proportional zu den aufgelaufenen Auftragskosten. Sofern die erwartete Marge nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden kann, wird Umsatz maximal in der Höhe der angefallenen Kosten erfasst.
Wertberichtigungen auf Vorräten
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen werden erwartete Verkaufspreise, Lagerumschlagshäufigkeit und Reichweitenanalysen miteinbezogen. Per 31.12.2020 beträgt der Buchwert der Warenvorräte CHF 133.6 Mio. Darin sind Wertberichtigungen von CHF 20.0 Mio. enthalten. Eine sinkende Marktnachfrage oder sinkende Verkaufspreise können dazu führen, dass zusätzliche Wertberichtigungen notwendig werden. Weitere Angaben zu den Wertberichtigungen auf Vorräten gehen aus Anmerkung 34 hervor.
Nutzungsdauer für Sachanlagen
Die Arbonia hat einen wesentlichen Teil ihres Vermögens in Sachanlagen investiert. Per 31.12.2020 beträgt der Buchwert der Sachanlagen CHF 491.4 Mio. Naturgemäss ist es im Zeitpunkt der Investitionen nicht genau abschätzbar, wie lange die Anlagen in Gebrauch sein werden. Unter anderem können technische Entwicklungen oder Mitbewerberprodukte zu Nutzungsdauerverkürzungen führen. Deshalb wird die Nutzungsdauer zum Zeitpunkt der Anschaffung nach strengen Normen angesetzt sowie die Restnutzungsdauer kontinuierlich überprüft und angepasst. Eine Änderung der Einschätzung kann Auswirkungen auf die künftige Höhe der Abschreibungen haben. Weitere Angaben zu diesen Sachanlagen gehen aus Anmerkung 37 hervor.
Geschätzte Wertminderung des Goodwills
Per 31.12.2020 beträgt der Buchwert des Goodwills CHF 177.6 Mio. Die Arbonia untersucht mindestens jährlich in Übereinstimmung mit der unter Anmerkung 20 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde basierend auf Berechnungen des Nutzwerts ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen wie erwartete Cashflows, Margen, Diskontierungssatz und Wachstumsrate zugrunde gelegt werden. Diese Annahmen können sich ändern resp. von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen und die Erfassung einer Wertminderung nötig machen. Weitere Angaben zum Goodwill gehen aus Anmerkung 40 hervor.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen
Marken, Technologien, Kundenbeziehungen und Vertriebsnetze werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Beim erstmaligen Ansatz müssen Annahmen und Schätzungen über die erwarteten Cashflows angestellt werden, die u.a. Verkaufserlöse, Margen, Diskontierungssatz, Verlustraten von Kunden und technologische Entwicklungen beinhalten und somit gewissen Unsicherheiten unterliegen. Per 31.12.2020 beträgt der Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen CHF 151.1 Mio. Weitere Angaben zu den erworbenen immateriellen Vermögenswerten gehen aus Anmerkung 40 hervor.
Rückstellungen
Rückstellungen werden nach den Kriterien von Anmerkung 22 erfasst. Per 31.12.2020 beträgt der Buchwert der übrigen Rückstellungen CHF 19.9 Mio. Dabei wird auch mit Annahmen gearbeitet und je nach Ausgang der einzelnen Geschäftsfälle kann der tatsächliche Mittelabfluss und dessen Zeitpunkt wesentlich von den gebildeten Rückstellungen abweichen. Weitere Angaben zu den übrigen Rückstellungen gehen aus Anmerkung 45 hervor.
Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen für leistungsorientierte Pläne werden gemäss Anmerkung 23 nach der Anwartschaftsbarwertmethode berechnet. Dabei werden statistische und versicherungstechnische Annahmen verwendet, die sich auf Statistiken, Schätzungen und Erfahrungswerte stützen. Zu diesen Annahmen zählen Diskontierungsfaktor, Lohn- und Rentenentwicklung, Austrittswahrscheinlichkeit sowie Lebenserwartung der Versicherten. Die getroffenen Annahmen sind von zukünftigen Faktoren abhängig, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Berechnungen mit den dazumal zugrunde gelegten Annahmen abweichen können, was einen entsprechenden Einfluss auf die bilanzierten Überschüsse aus Personalvorsorge und Pensionsverpflichtungen haben könnte. Per 31.12.2020 beträgt die Unterdeckung CHF 45.4 Mio., wovon in der Bilanz als Überschüsse aus Personalvorsorge CHF 12.3 Mio. und als Pensionsverpflichtung CHF 57.7 Mio. erfasst sind. Weitere Angaben zu den Pensionsverpflichtungen gehen aus Anmerkung 47 hervor.
Ertragssteuern
Die Arbonia ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragssteuern verpflichtet. Deshalb sind wesentliche Annahmen erforderlich, um die weltweite Steuerrückstellung zu ermitteln. Es gibt viele Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung während des normalen Geschäftsverlaufs nicht abschliessend ermittelt werden kann. Die Arbonia bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf der Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Steuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung definitiv ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und latenten Steuern haben. Latente Steueraktiven, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die entsprechenden Aktiven steuerlich verwendet werden können. Die Bewertung dieser latenten Steueraktiven basiert somit auf zukünftigen Einschätzungen und sollten sich diese als nicht korrekt erweisen, könnte dies zu Wertminderungen führen. Per 31.12.2020 betragen die bilanzierten latenten Steuerguthaben vor Verrechnung CHF 31.9 Mio. Ausführliche Angaben zu den Ertragssteuern gehen aus Anmerkung 46 und 52 hervor.
CErläuterungen zu einzelnen Positionen der Konzernrechnung
CErläuterungen zu einzelnen Positionen der Konzernrechnung
31Segmentinformationen
31Segmentinformationen
Die Konzernstruktur der Arbonia ist auf die vier Divisionen resp. Segmente HLK (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik), Sanitär, Fenster und Türen ausgerichtet. Der Bereich Corporate Services, welcher Dienstleistungs-, Finanzierungs-, Immobilien- und Beteiligungsgesell- schaften beinhaltet und Dienstleistungen divisionsübergreifend fast ausschliesslich für Konzerngesellschaften erbringt, ist keinem Geschäftssegment zugeordnet und entsprechend separat ausgewiesen.
Für die Überwachung und Beurteilung der Ertragslage werden das EBITDA, EBITA und EBIT als zentrale Leistungsgrössen verwendet. Der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat werden pro Segment aber auch Informationen bis auf Stufe «Ergebnis nach Steuern» vorgelegt. Die Segmente wenden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wie der Konzern an. Käufe, Verkäufe und Dienstleistungen zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen verrechnet. Aufwendungen und Erträge zwischen Segmenten werden eliminiert und in der Spalte «Eliminierungen» ausgewiesen.
Die Segmentaktiven und -verbindlichkeiten enthalten sämtliche Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und Konzernbeziehungen. Der Goodwill ist den einzelnen Segmenten zugeteilt.
Division HLK
Die Division Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik ist eine führende und hochintegrierte Anbieterin ihrer Branche. Unter den Hauptmarken Kermi, Arbonia, Prolux, Sabiana, Vasco, Superia und Brugman bietet sie ihr vielfältiges Produktsortiment europaweit an. Produziert wird in Deutschland, Tschechien, Italien, Belgien, Holland, Polen und Russland. International ist die Division darüber hinaus mit Vertriebsgesellschaften in der Schweiz, Frankreich, Spanien, Grossbritannien, Dänemark und China vertreten.
Division Sanitär
Die Division Sanitär zählt zu den führenden Anbietern von Duschlösungen in Europa und vertreibt die Marken Kermi, Koralle, Bekon-Koralle und Baduscho in ihren Zielmärkten jeweils über eigene Vertriebsnetze und Händlerstrukturen. Produziert wird in Deutschland und der Schweiz.
Division Fenster
Die Division Fenster mit den Marken EgoKiefer, Slovaktual, Dobroplast und Wertbau gehört zu den grössten, international tätigen europäischen Fenster- und Türenherstellern. Die Division entwickelt, fabriziert, verkauft, montiert und handelt eine grosse Vielfalt an Fenstern und Aussentüren aus verschiedenen Materialien wie Holz, Kunststoff und Aluminium. Produziert wird in eigenen Werken in der Slowakei, in Polen, Deutschland sowie in der Schweiz.
Am 04.01.2021 wurde zwischen der Arbonia und der dänischen DOVISTA Gruppe ein Vertrag zum Verkauf des Geschäftsbereichs Fenster unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten Quartal 2021 erwartet (siehe Anmerkung 36).
Division Türen
Die Division Türen besteht aus den Marken RWD Schlatter, Prüm, Garant, Invado und TPO. RWD Schlatter ist spezialisiert auf die Herstellung von Spezialtüren aus Holz für den Innenbereich. Prüm und Garant gehören zu den führenden Herstellern von Innentüren und Zargen in Europa und Invado zu den führenden Anbietern von Innentüren und Zargen in Polen. Entwickelt und produziert werden die Produkte in der Schweiz, in Deutschland und Polen.
Corporate Services
Der Bereich Corporate Services beinhaltet Dienstleistungs-, Finanzierungs-, Immobilien- und Beteiligungsgesellschaften. Diese Gesellschaften erbringen ihre Dienstleistungen divisionsübergreifend und fast ausschliesslich für Konzerngesellschaften.
Die Wertminderung in der Division Fenster betrifft hauptsächlich Maschinen des Werks in Altstätten aus der Schliessung und somit Ausserbetriebnahme von Produktionsmaschinen.
In der Division HLK ist bei der Wertminderung Sachanlagen hauptsächlich ein Impairment auf Maschinen enthalten, da ein spezifischer Produktionsprozess ausgelagert wurde, und deshalb diese Maschinen nicht mehr verwendet werden konnten. In der Division Fenster betrifft die Wertminderung Maschinen des Werks in Altstätten aus der Schliessung und somit Ausserbetriebnahme von Produktionsmaschinen.
Die Konzernrechnung wurde nach den Bestimmungen von IFRS 5 «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche» und den damit verbundenen Offenlegungen und Anpassungen bestimmter Vorjahreswerte erstellt. Die vorgängig aufgeführten Segmentinformationen folgen indessen dem internen Management Reporting, weshalb der unter Anmerkung 36 aufgegebene Geschäftsbereich Fenster ebenfalls enthalten ist.
Die Überleitung der fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche auf die Segmentinformationen stellt sich wie folgt dar:
Informationen nach geografischen Regionen
Bedeutende Kunden
Arbonia hat keinen Kunden, der mehr als 10% vom Nettoumsatz des Konzerns ausmacht (siehe auch Abschnitt Kreditausfallrisiko unter Anmerkung 53).
32Flüssige Mittel
32Flüssige Mittel
Die Aufteilung der flüssigen Mittel in die einzelnen Währungen zeigt folgendes Bild:
Die effektiven Zinssätze auf Bankguthaben belaufen sich auf 0.0% (Vorjahr: 0.0%).
33Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Vertragssalden
33Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Wertberichtigungen enthalten die erwarteten Kreditausfälle (Delkredere) sowie Skonti.
Die Fälligkeitsstruktur und der auf die jeweiligen Zeitbänder fallende Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Die Arbonia hat per Bilanzstichtag gesicherte Forderungen hauptsächlich in Form von Kreditversicherungen in der Höhe von CHF 38.0 Mio. (Vorjahr: CHF 18.5 Mio.) für ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf den gesicherten Forderungen werden keine Wertberichtigungen gebildet.
Die erwarteten Kreditausfälle (Delkredere) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgte unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Vor diesem Hintergrund wurde bei der Beurteilung der Kreditverluste ein Fokus auf die gegenwärtigen Bedingungen sowie zukünftigen Prognosen (insbesondere die künftige finanzielle Ertragslage der Vertragspartei) gelegt. Die vorhandenen Sicherheiten (z.B. Kreditversicherungen) flossen ebenfalls in die Beurteilung mit ein. Auf Basis dieser Analysen resultierte insgesamt keine wesentlich höhere Einschätzung des Kreditausfallsrisikos bei den einzelnen Gesellschaften.
Seit Februar 2010 verkauft die Arbonia Forderungen im Zusammenhang mit einer Factoringvereinbarung. Da weder alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind und kein Übergang der Verfügungsmacht vorliegt, sind die Forderungen weiterhin in der Höhe des sogenannten Continuing Involvement in der Bilanz erfasst. Insbesondere verbleibt das Spätzahlungsrisiko bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig bei der Arbonia. Per 31.12.2020 betrug der Buchwert der abgetretenen Forderungen CHF 16.4 Mio. (Vorjahr: CHF 13.6 Mio.). Davon erhielt die Arbonia vom Factor bereits CHF 14.7 Mio. (Vorjahr: CHF 11.9 Mio.) an flüssigen Mitteln, die Differenz von CHF 1.8 Mio. (Vorjahr: CHF 1.7 Mio.) ist als übrige Forderungen gegenüber dem Factor ausgewiesen. Zusätzlich sind in den übrigen Forderungen CHF 0.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.2 Mio.) und in den übrigen Verbindlichkeiten CHF 0.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.2 Mio.) für die Berücksichtigung des Continuing Involvement erfasst. Im Berichtsjahr entstand kein Gewinn aus der Fortschreibung des Continuing Involvements, kumuliert über die gesamte Periode seit Beginn des Factorings beträgt der Verlust CHF 0.02 Mio.
Vertragssalden
Die Vertragssalden Objektgeschäft ergeben sich aus den längerfristigen Aufträgen der Arbonia. Die über den Zeitraum der jeweiligen Auftragslaufzeit erfassten Umsätze werden als vertragliche Vermögenswerte bilanziert. Die vertraglichen Vermögenswerte werden pro Auftrag netto, d.h. abzüglich der erhaltenen Anzahlungen, ausgewiesen. Sobald ein rechtsgültig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegt, wird die Schlussrechnung gestellt und die Posten werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überführt. Die vertraglichen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
Die vertraglichen Verbindlichkeiten Objektgeschäft weisen Aufträge aus, deren Anzahlungen der Kunden den bisherigen Leistungsfortschritt übersteigen. Sie werden als Umsatz erfasst, sobald die vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Die vertraglichen Verbindlichkeiten Objektgeschäft haben sich wie folgt entwickelt:
Im Berichtsjahr bestehen keine bekannten Ausfallrisiken und somit kein Einzelwertberichtigungsbedarf bei den vertraglichen Vermögenswerten. Die erwarteten Kreditausfälle werden als unwesentlich eingeschätzt und es wurde folglich auf eine Wertberichtigung verzichtet.
Generelle Änderungen des Zeitrahmens, bis ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung oder bis eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird, haben sich nicht ergeben.
Die voraussichtlich zu erfassenden Umsatzerlöse auf dem laufenden Auftragsbestand stellen sich wie folgt dar:
In diesen Beträgen sind ausschliesslich Verträge für Objektgeschäfte enthalten, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von über einem Jahr aufweisen.
34Warenvorräte
34Warenvorräte
Die Wertberichtigungen von Vorräten sind in der Höhe von CHF 20.0 Mio. (Vorjahr: CHF 21.6 Mio.) in den Nettowerten enthalten. 2020 und 2019 gibt es keine Vorräte, die zum Nettoveräusserungswert bewertet sind und es gibt folglich auch keine Wertberichtigungen auf Vorräten auf den Nettoveräusserungswert.
35Finanzanlagen
35Finanzanlagen
Im April 2020 hat die Arbonia ihre 2018 erworbene Minderheitsbeteiligung an der deutschen KIWI-KI GmbH, DE-Berlin, auf über 20% ausgebaut. Der Kaufpreis betrug CHF 4.9 Mio., wovon CHF 1.6 Mio. mit dem im Oktober 2019 gewährten Wandeldarlehen verrechnet wurden. In der Geldflussrechnung ist der Geldabfluss von CHF 3.3 Mio. unter den Investitionen Finanzanlagen enthalten.
Per 12.09.2018 hatte die Arbonia eine Minderheitsbeteiligung an der deutschen KIWI-KI GmbH, DE-Berlin, erworben. Der Kaufpreis betrug CHF 3.7 Mio. Das Unternehmen entwickelt schlüssellose Zutrittssysteme für Haus- und Wohnungstüren von Mehrfamilienhäusern.
Assoziierte Gesellschaften
Durch die Übernahme des restlichen 65%-Anteils an der Webcom Management Holding GmbH im Dezember 2020 erfolgt die Vollkonsolidierung des Unternehmens per Ende des Geschäftsjahrs 2020 (siehe Anmerkung 41). Per 30.03.2017 hatte die Arbonia durch Bezahlung von CHF 2.4 Mio. eine Minderheitsbeteiligung von 35% an diesem deutschen Online-Fensterhändler erworben.
Nachfolgend sind die Finanzinformationen dieser Gesellschaften in zusammengefasster Form offengelegt.
Assoziierte Gesellschaften – Bilanz
Die Bilanz per 31.12.2020 beinhaltet die KIWI-KI GmbH, wogegen das Vorjahr die Webcom abbildet.
Assoziierte Gesellschaften – Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung 2020 und 2019 beinhaltet die Webcom, wogegen die KIWI-KI GmbH erst seit dem Ausbau der Beteiligung auf über 20% im April 2020 in der Erfolgsrechnung enthalten ist.
Geschäftliche Beziehungen mit assoziierten Gesellschaften
Darlehen
Anfang Oktober 2019 wurde der KIWI-KI GmbH ein verzinsliches und per Ende Februar 2020 rückzahlbares Wandeldarlehen über EUR 1.5 Mio. gewährt. Das Darlehen wurde anlässlich der im April 2020 erfolgreich durchgeführten Finanzierungsrunde zu einem vorgegebenen Aktienwert in Aktien umgewandelt.
Im Juli 2018 gewährte die Arbonia AG der Arbonia Vorsorge ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen über CHF 10 Mio. Das Darlehen wurde im ersten Halbjahr 2019 vollständig zurückbezahlt.
Die Fälligkeitsstruktur und die auf die jeweiligen Zeitbänder fallenden Darlehen stellten sich für 2019 wie folgt dar:
Die Wertberichtigungen auf Darlehen, die in der Erfolgsrechnung unter dem Finanzergebnis erfasst werden, haben sich wie folgt entwickelt:
Die Einzelwertberichtigung von CHF 3.0 Mio. auf einem Darlehen, welches aus dem Verkauf der Küchensparte im Jahr 2014 stammte, wurde im Berichtsjahr ausgebucht. Die Einbringung resp. Teileinbringung der Forderung des seit Jahren laufenden Insolvenzverfahrens wird als gering eingeschätzt.
36Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
36Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Am 04.01.2021 wurde zwischen der Arbonia und der dänischen DOVISTA Gruppe ein Vertrag zum Verkauf des Geschäftsbereichs Fenster unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten Quartal 2021 erwartet. Folglich weist Arbonia in Übereinstimmung mit IFRS 5 das Segment Fenster per 31.12.2020 als aufgegebenen Geschäftsbereich aus. Sämtliche Vorjah- reszahlen der Erfolgsrechnung und deren Erläuterungen im Anhang wurden entsprechend angepasst. In der konsolidierten Bilanz per 31.12.2020 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs Fenster in der jeweiligen zur Veräusserung gehaltenen Aktiv- resp. Passivposition ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen in der Bilanz wurden nicht angepasst.
Im Berichtsjahr wurde die Produktionsliegenschaft in Belgien veräussert. Der Geldzufluss von CHF 7.2 Mio. ist in der Geldflussrechnung unter Desinvestitionen Sachanlagen enthalten. Der Verkauf der im Vorjahr umklassierten Renditeliegenschaft in Deutschland konnte noch nicht erwartungsgemäss 2020 vollzogen werden, die Veräusserung wird nun im ersten Halbjahr 2021 erwartet.
Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Das Ergebnis für die Berichtsperiode enthält Verkaufskosten für den Verkauf des Bereichs Fenster voninsgesamt CHF 0.8 Mio.
In der konsolidierten Geldflussrechnung sind die Geldflüsse aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten, sie werden jedoch nachfolgend verkürzt und gesondert ausgewiesen.
Geldfluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
37Sachanlagen
37Sachanlagen
Die Immobilien und technischen Anlagen enthielten 2019 CHF 2.0 Mio. an aktivierten Fremdkapitalkosten. Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Vertragliche Verpflichtungen
Es wurden folgende vertraglichen Verpflichtungen (commitments) für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagen zum jeweiligen Bilanzstichtag eingegangen:
Aus Hypothekarschulden wurden CHF 50.8 Mio. an Aktiven (Vorjahr: CHF 51.0 Mio.) abgetreten oder verpfändet.
38Leasing
38Leasing
Arbonia mietet diverse Vermögenswerte, einschliesslich Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge und IT-Ausrüstung. Die Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und enthalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:
Im übrigen Betriebsaufwand sind folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen enthalten:
1 siehe Anmerkung 36
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse beliefen sich im Berichtsjahr auf CHF 20.2 Mio. (Vorjahr: CHF 21.0 Mio.). Davon entfielen CHF 14.3 Mio. (Vorjahr CHF 14.8 Mio.) auf die fortzuführenden Geschäftsbereiche.
Einige Immobilienmietverträge der Arbonia enthalten Verlängerungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit dieser Mietverträge erfordert Ermessensentscheide. Die Beurteilung, ob die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, wirkt sich auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses aus, was massgeblichen Einfluss auf die Höhe der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts hat. Arbonia berücksichtigt bei der Beurteilung die Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung dieser Optionen bieten. Die Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt. Per 31.12.2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von CHF 1.2 Mio. (Vorjahr: CHF 1.8 Mio.) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden.
39Renditeliegenschaften
39Renditeliegenschaften
2020 wurde eine Renditeliegenschaft in der Schweiz veräussert, woraus ein Verkaufsgewinn von CHF 2.1 Mio. resultierte. Der Nettogeldzufluss von CHF 4.9 Mio. ist in der Geldflussrechnung unter Desinvestitionen Renditeliegenschaften enthalten.
Die Mieteinnahmen aus Renditeliegenschaften belaufen sich auf CHF 1.3 Mio. (Vorjahr: CHF 1.6 Mio.) und sind in den anderen betrieblichen Erträgen enthalten. Der Aufwand für Unterhalt und Reparaturen von Renditeliegenschaften beträgt CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.) und ist im übrigen Betriebsaufwand enthalten. Die Fair Values der Renditeliegenschaften sind in der Hierarchiestufe nach IFRS 13 der Ebene 3 für nicht beobachtbare Marktdaten zugeordnet, da sie auf Schätzungen von unabhängigen Liegenschaftsbewertern und internen Schätzungen beruhen.
40Immaterielles Anlagevermögen
40Immaterielles Anlagevermögen
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurden in der Höhe von CHF 16.3 Mio. (Vorjahr: CHF 15.3 Mio.) über die Erfolgsrechnung gebucht, da sie die Kriterien zur Aktivierungsfähigkeit nicht erfüllten. Davon entfielen CHF 13.3 Mio. (Vorjahr CHF 12.1 Mio.) auf die fortzuführenden Geschäftsbereiche. Die Zugänge in den immateriellen Anlagen teilen sich mit CHF 0.6 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.) auf eigene Entwicklungskosten und CHF 2.7 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.) auf erworbene oder akquirierte Werte auf.
Goodwill
Der aus Firmenzusammenschlüssen resp. übernommenen Geschäftseinheiten resultierende Goodwill verteilt sich per 31.12.2020 auf die fünf Cash-Generating Units (CGU) Türen, Sanitär, Wertbau, Sabiana und Slovaktual. Die Goodwill-Buchwerte pro CGU haben sich 2020 wie folgt verändert:
Goodwill Impairmenttests 2020
Die Werthaltigkeit des Goodwill wird jährlich gegen Jahresende beurteilt, auch wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich erscheint. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Wertminderung auf diesen Wert. Der realisierbare Wert ist der höhere Wert aus Nutzwert und Marktwert abzüglich Veräusserungskosten.
Die Impairmenttests wurden aufgrund von Nutzwertberechnungen vorgenommen, die auf den prognostizierten Cashflows über die nächsten fünf Jahre basieren. Die Cashflows nach den fünf Planjahren wurden mittels einer ewigen Wachstumsrate extrapoliert. Die verwendeten Zahlen basieren auf einem Budgetjahr und vier Planjahren. Sämtliche verwendeten Planzahlen waren Teil des im Herbst 2020 vom Verwaltungsrat genehmigten Konzern-Mehrjahresplans.
Bei der Nutzwertberechnung für die jährlichen Impairmenttests 2020 wurden die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde gelegt:
Die budgetierten Bruttomargen basieren auf zukünftigen Markteinschätzungen sowie beschlossenen und eingeleiteten Optimierungsmassnahmen. Die Wachstumsraten für das ewige Wachstum basieren auf den allgemeinen Erwartungen in diesen Industriesektoren. Die verwendeten Diskontierungszinssätze wurden vor Steuern berechnet und beinhalten die spezifischen Risiken der entsprechenden CGU.
Basierend auf einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme wurden bei den Sensitivitätsanalysen 2020 höhere Diskontierungssätze, tiefere EBITDA, tiefere Bruttomargen und tiefere ewige Wachstumsraten verwendet, die einzig bei der CGU Türen zu einem möglichen Impairment führten.
Eine Verminderung der budgetierten Bruttomarge von 57.1% auf 55.1% hätte bei der CGU Türen zu einem Impairment von CHF 48.6 Mio. geführt. Bei einer budgetierten Bruttomarge von 56.1% war der erzielbare Betrag gleich deren Buchwert. Eine 10%ige Verminderung des EBITDA bei gleichzeitiger Verminderung des ewigen Wachstums von 1.6% auf 1.1% hätte zu einem Impairment von CHF 43.6 Mio. geführt. Bei einer 5.3%igen Verminderung des EBITDA bei gleichzeitiger Verminderung des ewigen Wachstums auf 1.3% war der erzielbare Betrag gleich deren Buchwert.
Goodwill Impairmenttests 2019
Bei der Nutzwertberechnung für die jährlichen Impairmenttests 2019 wurden die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde gelegt:
Die budgetierten Bruttomargen basierten auf zukünftigen Markteinschätzungen sowie beschlossenen und eingeleiteten Optimierungsmassnahmen. Die Wachstumsraten für das ewige Wachstum basierten auf den allgemeinen Erwartungen in diesen Industriesektoren. Die verwendeten Diskontierungszinssätze wurden vor Steuern berechnet und beinhalteten die spezifischen Risiken der entsprechenden CGU.
Basierend auf einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme wurden bei den Sensitivitätsanalysen 2019 höhere Diskontierungssätze, tiefere EBITDA, tiefere Bruttomargen und tiefere ewige Wachstumsraten verwendet, die einzig bei der CGU Türen zu einem möglichen Impairment führten.
Eine Verminderung der budgetierten Bruttomarge von 56.2% auf 54.2% hätte bei der CGU Türen zu einem Impairment von CHF 48.1 Mio. geführt. Bei einer budgetierten Bruttomarge von 55.1% war der erzielbare Betrag gleich deren Buchwert. Eine 10%ige Verminderung des EBITDA bei gleichzeitiger Verminderung des ewigen Wachstums von 1.7% auf 1.2% hätte zu einem Impairment von CHF 31.2 Mio. geführt. Bei einer 7.2%igen Verminderung des EBITDA bei gleichzeitiger Verminderung des ewigen Wachstums auf 1.4% war der erzielbare Betrag gleich deren Buchwert.
41Akquisitionen
41Akquisitionen
Im Zusammenhang mit den unter Anmerkung 3 aufgeführten Unternehmungen wurden 2020 die folgenden Aktiven und Verbindlichkeiten zum Fair Value bewertet:
Webcom
Per 01.12.2020 hat die Arbonia die restlichen 65% des deutschen Onlinehändlers Webcom Management Holding GmbH, DE-Bad Liebenstein, übernommen. Der Kaufpreis betrug CHF 6.7 Mio. und ist dem aufgegebenen Geschäftsbereich Fenster zugeordnet. Deshalb hat die Arbonia gemäss den Bestimmungen von IFRS 5 darauf verzichtet, den Fair Value der erworbenen Aktiven und dort insbesondere der immateriellen Anlagen zu ermitteln. Ebenso wird auf die Offenlegung gewisser Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen und der Erfolgsrechnung verzichtet. Gewisse Angaben sind in Anmerkung 35 unter den assoziierten Gesellschaften offen gelegt.
42Finanzverbindlichkeiten
42Finanzverbindlichkeiten
Die Arbonia hat am 03.11.2020 einen Konsortialkredit über CHF 250 Mio. aufgenommen. Dieser von einem in- und ausländischen Bankenkonsortium arrangierte Kredit weist eine Laufzeit von fünf Jahren auf, mit der Option, den Vertrag zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Mit der Aufnahme dieses neuen Konsortialkredits wurde der am 14.09.2016 über CHF 350 Mio. abgeschlossene syndizierte Kredit mit einer Laufzeit bis 14.09.2021 vorzeitig abgelöst.
Die Arbonia hatte am 20.04.2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 125 Mio. mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren aufgenommen. Im November 2020 hat die Arbonia EUR 4 Mio. der fünfjährigen Tranche vorzeitig getilgt.
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Der neue Konsortialkredit beinhaltet im Gegensatz zum abgelösten Konsortialkredit lediglich noch den Verschuldungsgrad als einzigen Covenant. Der 2016 abgeschlossene Konsortialkredit enthielt daneben noch das Mindestnettovermögen und den Zinsdeckungsgrad als zusätzliche Covenants. Bei Nichteinhaltung des Covenant können die Banken jederzeit die sofortige Rückzahlung ihres ausstehenden Anteils verlangen. Die Arbonia hat 2020 und 2019 sämtliche Covenants eingehalten.
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind wie folgt:
Die effektiven Zinssätze für die Finanzverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag lauten wie folgt:
Der Konsortialkredit sowie die Bankdarlehen sind variabel verzinslich, wohingegen die Schuldscheindarlehen und Hypotheken fest verzinslich sind.
Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten lauten auf folgende Währungen:
43Finanzinstrumente
43Finanzinstrumente
Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Amortisationszahlungen der finanziellen Verbindlichkeitensowie der derivativen Finanzinstrumente mit einem Geldabfluss sind wie folgt:
Fremdwährungsbestände wurden zum jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet. Bei den Zinszahlungen mit variablen Zinssätzen wurden jeweils die am Bilanzstichtag gültigen Konditionen zugrunde gelegt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühestmöglichen Fälligkeitsband zugeordnet.
44Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
44Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Der Zusammenhang der relevanten Bilanzpositionen mit den Bewertungskategorien nach IFRS 9 und die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Fair Value sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Die Tabelle enthält keine Informationen zum Fair Value für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Es sind ebenso keine Angaben zum Zeitwert von Leasingverbindlichkeiten zu machen.
Die Abkürzungen in der Kopfzeile dieser Übersicht sind unter Anmerkung 9 «Finanzinstrumente» auf Seite 131 erläutert.
Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumente betreffen Zins-/ und Währungsgeschäfte. Der Fair Value der Ebene 2 entspricht dem Barwert der erwarteten Zahlungen, welche zu Marktsätzen abdiskontiert werden. Die Ermittlung der Fair Values dieser Geschäfte erfolgt durch die Banken, mit denen diese Transaktionen eingegangen worden sind. Bei der im Vorjahr zum Fair Value erfolgswirksam bewerteten Beteiligungen < 20% handelte es sich um die 2018 erworbene Minderheitsbeteiligung an der deutschen KIWI-KI GmbH, DE-Berlin. Der KIWI-KI GmbH wurde Anfang Oktober 2019 ein Wandeldarlehen gewährt, welches ebenfalls erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wurde. Der Fair Value per 31.12.2019 entsprach dem ursprünglichen Kaufpreis von CHF 3.7 Mio. resp. dem ursprünglichen Darlehensbetrag von EUR 1.5 Mio. Im April 2020 hat die Arbonia ihre Minderheitsbeteiligung auf über 20% ausgebaut (siehe Anmerkung 35).
Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr resultierten keine Gewinne/ Verluste aus Finanzinstrumenten der Ebene 3. Es fanden ausserdem keine Übertragungen zwischen den Ebenen 1 und 2 statt.
45Übrige Rückstellungen
45Übrige Rückstellungen
Die Verwendung der kurzfristigen Rückstellungen wird im Jahr 2021 erwartet. Die Verwendung der langfristigen Rückstellungen wird wie folgt erwartet:
Garantien/Gewährleistungen
Die Garantierückstellungen werden pro Auftrag ermittelt. Falls dies wegen der hohen Anzahl von Aufträgen nicht praktikabel ist, werden Richtsätze angewandt, die auf der Erfahrung der Vergangenheit beruhen.
Personal
Die Rückstellungen im Personalbereich beinhalten insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen.
Restrukturierungen
Am 20.03.2019 kündigte die Division HLK eine Reorganisation von Bereichen der Produktion am Standort Dilsen (BE) an. Im Vorjahr wurden für diese Restrukturierungen angefallenen Kosten von CHF 9.4 Mio. gegen die Rückstellung gebucht und CHF 0.7 Mio. konnten infolge freiwilliger Personalabgänge und Massnahmen zur Risikoreduktion erfolgswirksam aufgelöst werden. Die Restrukturierung des Heizkörpergeschäfts wurde im Sommer 2020 abgeschlossen.
Übrige
Die übrigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Kosten für Umweltrisiken, Rechtsfälle sowie Risiken, die durch die Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit anfallen können.
46Latente Steuern
46Latente Steuern
Für alle Abweichungen zwischen den steuerrechtlich relevanten und den konzerneinheitlich festgelegten Werten der Aktiven und Passiven werden wie folgt latente Steuern gebildet:
Von den Überschüssen aus Personalvorsorge und Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden CHF 1.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) an latenten Steuern der fortzuführenden Geschäftsbereiche über die Gesamtergebnisrechnung erfasst. Sämtliche weiteren Veränderungen auf den Aktiv- und Passivpositionen wurden erfolgswirksam über die Erfolgsrechnung gebucht.
Latente Steuerguthaben für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist.
Im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften bestehen temporäre Differenzen von CHF 56.6 Mio. (Vorjahr: CHF 63.5 Mio.), für welche die Arbonia nach den Ausnahmebestimmungen von IAS 12 keine latenten Steuerpassiven gebildet hat. Für die fortgeführten Geschäftsbereiche bestehen sowohl für 2020 wie auch 2019 keine abzugsfähigen temporären Differenzen, auf denen keine latenten Steueraktiven gebildet worden sind.
Daraus ergibt sich die folgende Entwicklung der Nettoposition der latenten Steuern:
47Pensionsverpflichtungen
47Pensionsverpflichtungen
Vorsorgepläne in der Schweiz
Die Schweizer Pläne bezwecken die Umsetzung der gesetzlich geregelten beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss BVG, welche die Mitarbeitenden planmässig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichert. Es sind teilautonome Vorsorgestiftungen, d.h. die Stiftungen tragen das Risiko Alter vollumfänglich selber. Die Risiken Invalidität und Tod werden ganz (kongruente Rückdeckung) oder teilweise (Stop-Loss-Versicherung) bei schweizerischen Versicherungsgesellschaften rückgedeckt. Die Vorsorgepläne geben den Arbeitnehmern eine Wahlmöglichkeit bezüglich der Höhe der von ihnen jährlich zu entrichtenden Beiträge. Die Beiträge der Arbeitnehmer werden als Prozentsatz des beitragspflichtigen Salärs festgelegt und monatlich in Abzug gebracht. Die Altersrente errechnet sich durch Multiplikation des im Rücktrittsalter vorhandenen Alterssparkapitals mit dem im Rücktrittsalter geltenden reglementarischen Umwandlungssatz. Arbeitnehmer können ferner die gesamte oder einen Teil der Altersrente in Kapitalform beziehen. Die Todesfall- und Invaliditätsleistungen sind in Prozenten des versicherten Lohnes festgelegt.
Bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist der Stiftungsrat gemäss Gesetz das oberste Organ der Stiftung. Die Aufgaben des Stiftungsrats sind im BVG und in den Reglementen der Stiftungen festgelegt. Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung wahr und trägt die Gesamtverantwortung. Er setzt sich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aus der gleichen Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern (paritätisch) zusammen, sofern die Stiftung BVG-relevante Vorsorgepläne anbietet.
Die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und Invalidität sowie das Anlagerisiko werden primär durch die Stiftungen getragen. Werden Aufgaben an Dritte übertragen, so übernehmen diese die entsprechenden Risiken (Versicherungsgesellschaften, externe Pensionskassenverwaltung etc.).
Ein ungünstiger Verlauf der von den teil- und autonomen Stiftungen getragenen Risiken kann nach BVG zu einer Unterdeckung der betroffenen Stiftung führen. Das BVG gestattet eine vorübergehende Unterdeckung, der Stiftungsrat muss jedoch die erforderlichen Sanierungsmassnahmen einleiten, um die Unterdeckung innerhalb von maximal zehn Jahren zu beheben. Es könnten zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge anfallen, wenn der Schweizer Vorsorgeplan eine signifikante Unterdeckung gemäss BVG aufweist. In diesen Fällen wird das Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermassen getragen und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen.
Die Anlagestrategie der Schweizer Vorsorgepläne entspricht dem BVG, einschliesslich der Regeln und Vorschriften zur Diversifikation des Planvermögens. Die Beurteilung der Sicherheit in der Vermögensanlage erfolgt bei den teilautonomen Stiftungen insbesondere in Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven sowie der Struktur und der zu erwartenden Entwicklung des Versichertenbestandes.
Im Berichtsjahr wurden zwei Vorsorgestiftungen liquidiert. An die ausgetretenen Mitarbeitenden wurden freie Mittel über CHF 6.2 Mio. in Form von Einmalzahlungen verteilt. Die im Unternehmen verbliebenen Mitarbeitenden erhielten als Leistungsverbesserung Einlagen in die Altersguthaben über CHF 2.9 Mio., der als versicherungsmathematischer Verlust behandelt worden ist.
Vorsorgepläne in Deutschland
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland unterliegt dem Betriebsrentengesetz. Als Durchführungsweg wurde bei den deutschen Vorsorgeplänen die Direktzusage gewählt. Zur Finanzierung der Versorgungspläne für zukünftige Zahlungsverpflichtungen werden Pen- sionsrückstellungen gemäss den entsprechenden Vorschriften gebildet. Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitenden Zusagen gemäss gewisser Leistungsordnungen erteilt. Die Vorsorgepläne sind Leistungszusagen und gewähren den gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitenden Leistungen im Falle des Erreichens der Altersgrenze, von Invalidität sowie im Falle des Todes. Die jeweils fällig werdenden Leistungen werden direkt bei Fälligkeit von der Gesellschaft an den Begünstigten ausgezahlt.
In der Konzernrechnung sind folgende Beträge enthalten:
Der Nachweis des Barwerts der Pensionsverpflichtungen errechnet sich wie folgt:
Der Nachweis des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens errechnet sich wie folgt:
Der Nachweis der im sonstigen Ergebnis enthaltenen Neubewertung der Pensionsverpflichtungen errechnet sich wie folgt:
Der Nachweis des Vorsorgeaufwandes errechnet sich wie folgt:
Die wichtigsten versicherungstechnischen Annahmen für die Bewertung der Vorsorgeeinrichtungen:
Die Sensitivität der Pensionsverpflichtungen aufgrund Änderungen von wesentlichen Annahmen sieht wie folgt aus, wobei für 2020 nur die fortzuführenden Geschäftsbereiche berücksichtigt worden sind:
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgepläne beträgt 16.7 Jahre.
Die oben aufgeführten Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung in einer Annahme, währenddessen alle anderen Annahmen gleich bleiben. In der Realität ist dies eher unwahrscheinlich, da gewisse Annahmen miteinander korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivitäten der Pensionsverpflichtungen mit den wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen berechnet mit der Anwartschaftsbarwertmethode per Jahresende) wie zur Berechnung der Pensionsverpflichtung in der vorliegenden Konzern- rechnung angewendet.
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens unterteilt sich in folgende Kategorien:
Die Kategorie «Andere Vermögenswerte » enthält Vermögen aus seit längerem gekündigten und somit auslaufenden Vollversicherungsverträgen.
Das erwartete Fälligkeitsprofil für Leistungen von Pensionsplänen ohne ausgesondertes Vermögen stellt sich wie folgt dar:
Die erwarteten Beiträge an die Vorsorgeeinrichtungen belaufen sich für das Geschäftsjahr 2021 für die fortzuführenden Geschäftsbereiche auf CHF 7.0 Mio. (Vorjahr: CHF 11.9 Mio. für alle Geschäftsbereiche). Davon entfallen CHF 4.7 Mio. (Vorjahr: CHF 7.3 Mio. für alle Geschäftsbereiche) auf den Arbeitgeber.
48Aktienkapital
48Aktienkapital
Die Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die vorgeschlagene Ausschüttung je Aktie beläuft sich auf CHF 0.47, aufgeteilt auf CHF 0.22 für das Geschäftsjahr 2019 und CHF 0.25 für das Geschäftsjahr 2020.
Am 24.04.2020 hat die Generalversammlung der Arbonia AG u.a. folgende Beschlüsse gefasst: Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Schaffung von zusätzlichem Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 29 148 000 durch Ausgabe von höchstens 6 940 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 bis zum 24.04.2022 (genehmigte Kapitalerhöhung). Das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 29 148 000 durch Ausgabe von höchstens 6 940 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung zusammen sind begrenzt auf ein zusätzliches Aktienkapital von CHF 29 148 000.
Es findet keine Verwässerung statt.
49Eigene Aktien
49Eigene Aktien
50Sonstiges Ergebnis und andere Reserven
50Sonstiges Ergebnis und andere Reserven
Das sonstige Ergebnis nach Ertragssteuern stellt sich wie folgt dar:
Andere Reserven
51Finanzergebnis
51Finanzergebnis
1 siehe Anmerkung 36
Die Klassifizierung des Finanzergebnisses der Finanzinstrumente in die Kategorien nach IFRS 9 stellt sich wie folgt dar:
1 siehe Anmerkung 36
52Steuern
52Steuern
1 siehe Anmerkung 36
Die Steuern auf dem Konzernergebnis vor Steuern weichen vom theoretischen Betrag, der sich bei der Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
1 siehe Anmerkung 36
Der gewichtete Steuersatz errechnet sich aus den voraussichtlich anwendbaren Gewinnsteuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften in den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten.
Der erwartete gewichtete Steuersatz der fortzuführenden Geschäftsbereiche hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Gegenüber 2019 gab es mit Ausnahme der Steuerreform in der Schweiz keine wesentlichen Änderungen bei den lokalen Steuersätzen.
Steuerreform Schweiz
Am 19.05.2019 hatte das Schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform angenommen. Das Bundesgesetz trat per 01.01.2020 in Kraft. Die Kantone setzten die Reform autonom nach ihren Bedürfnissen um. Im Kanton St. Gallen wurde die kantonale Steuervorlage bereits 2019 verabschiedet und die Senkung der Gewinnsteuersätze für die im Kanton St. Gallen ansässigen Arbonia-Gesellschaften 2019 berücksichtigt. Die Auswirkungen waren indessen unwesentlich und betrafen die aufgegebenen Geschäftsbereiche. Im Kanton Thurgau wurde die Steuervorlage in der Volksabstimmung vom 09.02.2020 angenommen. Das angepasste kantonale Steuergesetz wurde rückwirkend per 01.01.2020 in Kraft gesetzt und beinhaltete ebenfalls eine Senkung der Gewinnsteuersätze. Basierend auf dieser Änderung wurden in der Berichtsperiode die latenten Steuerpositionen bei den im Kanton Thurgau ansässigen Arbonia-Gesellschaften neu bewertet. Durch die Reduktion der betroffenen Nettoverbindlichkeiten aus latenten Steuern ergab sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von CHF 0.5 Mio.
53Finanzrisikomanagement
53Finanzrisikomanagement
Grundsätze des Risikomanagements
Im Konzern besteht ein zentralisiertes Risiko Management System. Das Risiko Management wird gemäss internen Richtlinien durchgeführt. Dabei wurden alle möglichen und wesentlichen Risiken identifiziert und bezüglich der Eintretenswahrscheinlichkeit, des Reputationsschadens und der Auswirkungen bewertet. Insgesamt wurden in diesem Geschäftsjahr keine Risiken identifiziert, die zu einer wesentlichen Korrektur der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.
Durch seine internationale Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken wie Kredit-, Liquiditäts- und anderen Marktrisiken ausgesetzt. Vorrangiges Ziel des Risikomanagements ist es, die finanziellen Risiken für den Bestand (Liquiditäts- und Ausfallrisiken) und die Ertragskraft (Währungs-, Zinsänderungs-, Kurs- und Preisrisiko) bei jederzeit ausreichender Zahlungsbereitschaft zu begrenzen. Risikobegrenzung bedeutet nicht den völligen Ausschluss, sondern die ökonomisch sinnvolle Steuerung finanzieller Risiken innerhalb vorgegebener Handlungsrahmen. Der Konzern setzt je nach Einschätzung de- rivative und nicht derivative Finanzinstrumente zur Absicherung bestimmter Risiken ein. Zur Minimierung finanzieller Ausfallrisiken werden derivative Finanzinstrumente nur mit denjenigen Banken abgeschlossen, welche als Gruppenbanken in der Treasury Policy definiert sind.
Im Konzern bestehen Grundsätze und Richtlinien zum Finanzmanagement, die den Umgang mit Fremdwährungs-, Zinsänderungs- und Kreditrisiken, den Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente sowie die Bewirtschaftung der nicht betriebsnotwendigen Liquidität regeln. Die durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Richtlinien zum Risikomanagement werden zentral durch das Konzern-Treasury, aber in enger Zusammenarbeit mit den Divisionen, umgesetzt.
Finanzielle Ressourcen des Konzerns werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt.
Kreditausfallrisiko
Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Das Kreditrisiko betrifft die finanziellen Vermögenswerte (siehe Anmerkung 44) sowie die vertraglichen Vermögenswerte (siehe Anmerkung 33).
Das Kredit- resp. Ausfallrisiko für Forderungen und vertragliche Vermögenswerte wird dezentral von den einzelnen Konzerngesellschaften überwacht und durch Vergabe von Kreditlimiten aufgrund von systematisch und regelmässig durchgeführten Bonitätsprüfungen begrenzt. Im Konzern bestehen dafür entsprechende Richtlinien, welche die laufende Überprüfung und Wertberichtigung der offenen Positionen zum Ziel haben. Aufgrund der breiten Streuung des Kundenportfolios in verschiedene Geschäftsbereiche und geografische Regionen, der Möglichkeit zur Errichtung von Bauhandwerkerpfandrechten und der Inanspruchnahme von Kreditversicherungen ist das Kreditrisiko begrenzt. Die 10 grössten Debitoren der fortgeführten Geschäftsbereiche der Arbonia weisen per Bilanzstichtag einen Anteil von 32.9% (Vorjahr: 31.3% für alle Geschäftsbereiche) am Bestand auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Die 10 grössten Kunden der fortgeführten Geschäftsbereiche erwirtschafteten im Berichtsjahr einen Anteil von 27.1% (Vorjahr: 18.4% für alle Geschäftsbereiche) am Nettoumsatz des Konzerns.
Zur Minimierung finanzieller Ausfallrisiken werden flüssige Mittel, Festgeldanlagen und derivative Finanzinstrumente nur bei denjenigen Banken angelegt resp. abgeschlossen, welche als Gruppenbanken in der Treasury Policy definiert wurden. Per Bilanzstichtag wiesen die drei grössten Bankinstitute einen Anteil an den gesamten flüssigen Mitteln von 49%/24%/8% (Vorjahr: 61%/9%/7%) auf.
Das maximale Kreditrisiko entspricht den unter Anmerkung 44 ausgewiesenen Buchwerten bzw. den Fair Values für die Kategorien «erfolgswirksam zum Fair Value bewertet» (FA FVTPL) und «zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet» (FA AC) der finanziellen Vermögenswerte. Sofern vorhanden, sind darin die derivativen Finanzinstrumente mit einem positiven Fair Value enthalten.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus dem Umstand, dass der Konzern nicht fähig sein könnte, die finanziellen Mittel zu beschaffen, die zur Begleichung der im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen bei Fälligkeit notwendig sind.
Die Liquidität, Anlagen, Finanzierung und Tilgung werden durch das Konzern-Treasury laufend überwacht und gesteuert. Normstrategie ist die fristen- und währungskongruente Gestaltung der Finanzierungsstruktur jeder einzelnen Konzerngesellschaft. Der geplante Liquiditätsbedarf muss für den Planungshorizont durch Linienvereinbarungen oder Eigenfinanzierungen innerhalb des Konzerns und/oder durch Banken abgesichert werden. Mittels rollender monatlicher Cashflow-Prognosen über einen Planungshorizont von 12 Monaten wird die zukünftige Entwicklung der Liquidität antizipiert, um frühzeitig Massnahmen bei einer Über- bzw. Unterdeckung zu treffen. Die Arbonia überwacht ihr Liquiditätsrisiko mittels konsolidierten Liquiditätsplans und unter Berücksichtigung von zusätzlichen Finanzierungsquellen, wie beispielsweise nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten. Aufgrund von saisonalen Schwankungen, denen einzelne Divisionen der Arbonia unterworfen sind, sinkt im Frühjahr die Liquidität und baut sich in der zweiten Jahreshälfte normalerweise wieder auf.
Die Situation der verfügbaren Liquidität präsentiert sich per Bilanzstichtag wie folgt:
Der im Berichtsjahr neu aufgenommene Konsortialkredit beinhaltet den Verschuldungsgrad als einzigen Covenant. Der 2016 abgeschlossene und im Berichtsjahr vorzeitig abgelöste Konsortialkredit enthielt daneben noch das Mindestnettovermögen und den Zinsdeckungsgrad als zusätzliche Covenants. Bei Nichteinhaltung des Covenant können die Banken jederzeit die sofortige Rückzahlung ihres ausstehenden Anteils verlangen. Die Arbonia hat 2020 und 2019 sämtliche Covenants eingehalten. Aufgrund der Beschränkung des Verschuldungsgrades konnten bis zur Aufnahme des neuen Konsortialkredits die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten nicht vollumfänglich beansprucht werden.
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 7 sind unter Anmerkung 43 dargestellt.
Marktrisiko
(a) Fremdwährungsrisiko
Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich Fremdwährungsrisiken, die auf den Wechselkursänderungen verschiedener Währungen basieren. Für die Arbonia sind dies vor allem der EUR, der PLN, die CZK und der RUB.
Ein Fremdwährungsrisiko ergibt sich aus Transaktionen (transaction risk), die nicht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften abgewickelt werden. Als Normstrategie gilt, dass die Konzerngesellschaften 80% der jeweiligen Nettorisikoposition für die Periode des Risikohorizonts mit Sicherungsgeschäften beim Konzern-Treasury absichern. Die Risikoposition für die Arbonia ergibt sich aus der Summe der Nettorisikopositionen der Konzerngesellschaften und wird durch das Konzern-Treasury mittels Währungstermingeschäften in der jeweiligen Fremdwährung mit externen Kontrahenten abgesichert. Die Absicherungsquote hängt von der Laufzeit und Währung der Risikoposition ab und wird von Fall zu Fall festgelegt.
Umrechnungsdifferenzen (translation risk) ergeben sich auch bei der Konsolidierung der in Fremdwährungen erstellten Abschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften in CHF. Die Umrechnung beeinflusst die Höhe des Ergebnisses und der Gesamtergebnisrechnung. Das bedeutendste Risiko aus Umrechnungsdifferenzen stellt für den Konzern der EUR dar. Die Auswirkungen solcher Wechselkursschwankungen auf die bedeutenden Nettoinvestitionen werden möglichst mit natürlichen Absicherungen durch Verbindlichkeiten in dieser Währung gesichert.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkung einer realistischen Änderung einer Fremdwährung auf das Konzernergebnis und das Eigenkapital aufzeigen. Die Auswirkungen werden aufgrund des Bestands der Finanzinstrumente per Bilanzstichtag berechnet. Dabei wird unterstellt, dass sämtliche übrigen Variablen unverändert bleiben. Translation Risks aus der Umrechnung von ausländischen Konzerngesellschaften sind in nachstehender Tabelle nicht enthalten.
Eine 5%ige Erhöhung (Reduktion) des EUR gegenüber dem CHF (Vorjahr: 5%), eine 5%ige Erhöhung (Reduktion) der CZK gegenüber dem CHF (Vorjahr: 5%), eine 5%ige Erhöhung (Reduktion) der PLN gegenüber dem CHF (Vorjahr: 5%), resp. eine 5%ige Erhöhung (Reduktion) der RUB gegenüber dem CHF hätten per Bilanzstichtag die nachfolgend aufgeführten Effekte auf das Konzernergebnis der Arbonia:
(b) Zinssatzrisiko
Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrages und -aufwandes der verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zusätzlich können sie sich, wie nachfolgend unter den Marktrisiken dargelegt, auf den Fair Value gewisser finanzieller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente auswirken.
Die Konzerngesellschaften finanzieren sich ausschliesslich zu marktkonformen Konditionen über das Konzern-Treasury und nur in Ausnahmefällen und nach vorgängiger Genehmigung durch den Group CFO dezentral. Auch die Anlage überschüssiger Liquidität erfolgt über das Konzern-Treasury. Als Normstrategie für den Konzern und die Konzerngesellschaften gilt, dass die zinstragenden Finanztransaktionen hinsichtlich Kapital- und Zinsbindung immer mit dem zugrunde liegenden Bedarf ausgestattet sind. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente wie Zins-Swaps oder Zinsoptionen erfolgt fallweise durch das Konzern-Treasury und nur nach Ab- stimmung mit oder auf Anweisung des Group CFO.
Zur Darstellung von Zinsänderungsrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkung einer realistischen Änderung von Marktzinssätzen auf das Konzernergebnis und das Eigenkapital aufzeigen. Die Auswirkungen werden aufgrund des Bestands der Finanzinstrumente per Bilanzstichtag berechnet. Dabei wird unterstellt, dass sämtliche übrigen Variablen unverändert bleiben und der Bestand der Finanzinstrumente per Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Eine Erhöhung (Reduktion) des Marktzinsniveaus per Bilanzstichtag um 50 Basispunkte bei den CHF-Zinssätzen (Vorjahr: 50 Basispunkte), resp. um 50 Basispunkte bei den EUR-Zinssätzen (Vorjahr: 50 Basispunkte) hätte die nachfolgend aufgeführten Effekte auf das Konzernergebnis der Arbonia:
(c) Andere Marktrisiken
Fair Value Risiko
Veränderungen der Fair Values von finanziellen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder Finanzinstrumenten können Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkung einer vernünftigerweise möglichen Änderung von Risikovariablen wie Börsenkurse, Indizes usw. auf Preise von Finanzinstrumenten auf das Konzernergebnis und das Eigenkapital aufzeigen.
Die Arbonia sieht per Bilanzstichtag keine wesentlichen Risiken aus den zum Fair Value bewerteten Eigenkapitalinstrumenten.
Kapital-Management
Das Ziel der Arbonia ist eine starke Eigenkapitalbasis, um die zukünftige Entwicklung des Konzerns sicherzustellen. Die nachhaltige Eigenkapitalquote soll sich in einer Bandbreite von 45% bis 55% bewegen. Das Eigenkapital weist per Bilanzstichtag eine Quote von 59.0% (Vorjahr: 56.9%) auf. Die Zunahme der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr ist auf das hohe Konzernergebnis zurückzuführen. Reduzierend auf das Eigenkapital haben sich die Währungsumrechnungsdifferenzen des stärkeren CHF insbesondere gegenüber den osteuropäischen Währungen ausgewirkt.
Bezüglich des noch vorhandenen Maximalbetrags für die Schaffung von neuem Aktienkapital durch eine bedingte und/oder genehmigte Kapitalerhöhung, siehe Anmerkung 48.
Die Arbonia ist bezüglich Eigenkapital-Hinterlegungs-Vorschriften keinen Aufsichtsbehörden unterstellt.
54Derivative Finanzinstrumente
54Derivative Finanzinstrumente
In der nachfolgenden Tabelle sind die bilanzierten Fair Values der verschiedenen derivativen Finanzinstrumente per Bilanzstichtag dargestellt:
Zinsgeschäfte werden zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossen, also zur Sicherung variabler Zinssätze auf Finanzverbindlichkeiten in fixierte Zinssätze.
Die Währungsgeschäfte werden jeweils aus Kursschwankungsrisiko-Überlegungen heraus getätigt und dienen zur Absicherung von zukünftigen Cashflows. In der Regel wird nur ein Teil des geplanten Cashflows abgesichert. Per 31.12.2019 wurden EUR gegenüber CHF und CZK gegenüber EUR abgesichert.
55Zusatzinformationen zur Geldflussrechnung
55Zusatzinformationen zur Geldflussrechnung
56Aktienbasierte Vergütungen
56Aktienbasierte Vergütungen
Für die Konzernleitung und weitere Kadermitarbeitende besteht ein aktienbasierter Vergütungsplan. Im Rahmen dieses Plans erhalten die Konzernleitungsmitglieder 50% (Vorjahr: 50%) und die weiteren Kadermitarbeitenden zwischen 20% und 35% (Vorjahr: 20% und 35%) ihrer variablen Vergütung in Form von Aktien. Dieser durch Eigenkapitalinstrumente beglichene Teil der variablen Vergütung ist zum Fair Value angesetzt und wird als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Die Ermittlung der Anzahl Aktien erfolgt auf Basis des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs von 20 Handelstagen abzüglich eines 20%igen Abschlags für die Sperrfrist. Diese zugeteilten Aktien weisen eine Sperrfrist von vier Jahren auf. Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht ebenfalls ein aktienbasierter Vergütungsplan. Im Rahmen dieses Plans erhalten die Mitglieder ein Minimum von 50% ihres Honorars in Aktien. Dieser Plan weist die gleichen Merkmale auf wie derjenige für die Konzernleitung.
Die Konzernleitung und weitere Kadermitarbeitende erhielten 2020 für ihre 2019 geleisteten Tätigkeiten insgesamt 222 640 Aktien (Vorjahr: 101 296 Aktien) zum Fair Value von CHF 1.6 Mio. (Vorjahr: CHF 1.1 Mio.) resp. CHF 7.40 pro Aktie (Vorjahr: CHF 10.55) zugeteilt. Der CEO erhielt einen grösseren Teil seiner Basisvergütung für seine 2020 geleistete Tätigkeit in Form von Aktien. Es wurden ihm 60 000 Aktien (Vorjahr: 60 000 Aktien) zum Fair Value von CHF 0.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.7 Mio.) resp. CHF 12.34 pro Aktie (Vorjahr: CHF 11.66) zugeteilt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre vom 13.04.2019 bis zur Generalversammlung vom 24.04.2020 geleisteten Tätigkeiten insgesamt 72 654 Aktien (Vorjahr: 47 379 Aktien) zum Fair Value von CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.5 Mio.) resp. CHF 7.40 pro Aktie (Vorjahr: CHF 10.55).
Der 2020 im Personalaufwand erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütungen betrug insgesamt CHF 2.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.9 Mio.).
57Transaktionen mit nahestehenden Personen
57Transaktionen mit nahestehenden Personen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung wurden mit folgenden Beträgen entschädigt:
Die nach Schweizer Recht obligatorischen Detailangaben zu Organbezügen sind Bestandteil des Vergütungsberichts und sind auf den Seiten 112 bis 114 offengelegt.
Im Lauf des Geschäftsjahres führten die Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen durch resp. es bestehen folgende offenen Positionen aus dem Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen und Gütern per Bilanzstichtag:
Beim Verkauf von Gütern 2020 und 2019 handelt es sich fast ausschliesslich um zu Marktpreisen erworbene Arbonia-Produkte durch Gesellschaften, die im Besitz von Michael Pieper (nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats) sind sowie um Gesellschaften, in denen ein nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Verwaltungsrats ist. Es bestehen keine Garantien und Bürgschaften per Bilanzstichtag. Es wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Transaktionen und offene Positionen mit assoziierten Unternehmen sind in Anmerkung 35 erläutert.
Bedeutende Aktionäre sind im Anhang zur Jahresrechnung 2020 der Arbonia AG auf der Seite 201 offen gelegt.
58Eventualverbindlichkeiten
58Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.
59Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
59Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 04.01.2021 wurde zwischen der Arbonia und der dänischen DOVISTA Gruppe ein Vertrag zum Verkauf des Geschäftsbereichs Fenster unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten Quartal 2021 erwartet (siehe Anmerkung 36).
Es sind keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung 2020 haben.
60Konzerngesellschaften
60Konzerngesellschaften
▲ Produktion / Verkauf
■ Handel
● Dienstleistungen / Finanzierungen
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