Jahresrechnung Arbonia AG
Anhang zur Jahresrechnung
1.Angewandte Bewertungsgrundsätze
1.Angewandte Bewertungsgrundsätze
1.1.Allgemein
1.1.Allgemein
Die Jahresrechnung 2021 wurde nach den Bestimmungen des Schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt.
Da die Arbonia AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellte (International Financial Reporting Standards), hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu Revisionshonoraren, auf die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie auf einen Lagebericht verzichtet.
1.2.Übrige kurzfristige Forderungen
1.2.Übrige kurzfristige Forderungen
Bei den übrigen kurzfristigen Forderungen gegenüber Beteiligungen handelt es sich um kurzfristige Darlehen, welche zum Nominalwert bilanziert und bei Bedarf individuell einzelwertberichtigt werden.
1.3.Finanzanlagen
1.3.Finanzanlagen
Die Finanzanlagen bestehen aus kurzfristigen Darlehen an Dritte und langfristigen Darlehen an Beteiligungen. Sie sind höchstens zum Anschaffungswert abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Gewährte Darlehen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet, wobei unrealisierte Verluste verbucht, unrealisierte Gewinne hingegen nicht ausgewiesen werden (Imparitätsprinzip).
1.4.Eigene Aktien
1.4.Eigene Aktien
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Veräusserung oder Lieferung im Rahmen der aktienbasierten Vergütungen wird der Gewinn oder Verlust erfolgsunwirksam in den freiwilligen Gewinnreserven im Eigenkapital erfasst.
1.5.Aktienbasierte Vergütungen
1.5.Aktienbasierte Vergütungen
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht ein aktienbasierter Vergütungsplan. Im Rahmen dieses Plans erhalten die Mitglieder ein Minimum von 50% ihres Honorars in Aktien. Die Ermittlung der Anzahl Aktien erfolgt auf Basis des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses von 20 Handelstagen abzüglich eines 20%igen Abschlags für die Sperrfrist. Diese zugeteilten Aktien weisen eine Sperrfrist von vier Jahren auf. Der Fair Value des abgegebenen Eigenkapitalinstruments wird am Tag der Gewährung bestimmt und der Erfolgsrechnung unter der Position Personalaufwand belastet mit entsprechender Gegenbuchung im Eigenkapital.
1.6.Verzinsliche Verbindlichkeiten
1.6.Verzinsliche Verbindlichkeiten
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Langfristige Darlehen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet, wobei unrealisierte Verluste verbucht, unrealisierte Gewinne hingegen nicht ausgewiesen werden (Imparitätsprinzip).
2.Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Jahresrechnung
2.Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Jahresrechnung
2.1.Beteiligungen
2.1.Beteiligungen
Alle Beteiligungen der Arbonia AG an Konzerngesellschaften sind in der Konzernrechnung der Arbonia Gruppe unter Anmerkung 60 aufgeführt.
2.2.Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
2.2.Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Die Arbonia hatte am 03.11.2020 einen Konsortialkredit über CHF 250 Mio. aufgenommen. Dieser von einem in- und ausländischen Bankenkonsortium arrangierte Kredit weist eine Laufzeit von fünf Jahren auf, mit der Option, den Vertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern. In 2021 wurde die erste Verlängerungsoption ausgeübt, sodass die Laufzeit nun bis 2026 geht. Per 31.12.2021 und 31.12.2020 hat die Arbonia den Konsortialkredit nicht beansprucht.
2.3.Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
2.3.Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Die Arbonia hatte am 20.04.2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 125 Mio. mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren aufgenommen. Im November 2020 tilgte die Arbonia EUR 4 Mio. der fünfjährigen Tranche vorzeitig.
Fälligkeitsstruktur
2.4.Aktienkapital
2.4.Aktienkapital
Siehe Konzernrechnung der Arbonia Gruppe, Anmerkung 48.
2.5.Reserven aus Kapitaleinlagen
2.5.Reserven aus Kapitaleinlagen
Die Reserven aus Kapitaleinlagen beinhalten das Agio aus den Kapitalerhöhungen in den Jahren 2007, 2009, 2015, 2016 sowie 2017, vermindert um die bisherigen Ausschüttungen.
Die Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen wird steuerlich gleich behandelt wie die Rückzahlung des Aktienkapitals. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat bestätigt, dass die ausgewiesenen Reserven aus Kapitaleinlagen (Saldo 31.12.2020) als Kapitaleinlage im Sinne von Art. 5 Abs. 1 bis VStG anerkannt sind.
2.6.Eigene Aktien
2.6.Eigene Aktien
2.7.Finanzertrag
2.7.Finanzertrag
Der Finanzertrag beträgt CHF 9.5 Mio. (Vorjahr: CHF 13.3 Mio.) und beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge auf Darlehen an Beteiligungen sowie Währungsgewinne.
2.8.Finanzaufwand
2.8.Finanzaufwand
Der Finanzaufwand beträgt CHF 12.0 Mio. (Vorjahr: CHF 14.1 Mio.) und beinhaltet im Wesentlichen Bankzinsen sowie Währungsverluste.
2.9.Übriger betrieblicher Aufwand
2.9.Übriger betrieblicher Aufwand
3.Weitere Angaben
3.Weitere Angaben
3.1.Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter
3.1.Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter
Folgende wesentlichen Garantien wurden für die nachstehend aufgeführten Konzerngesellschaften abgegeben:
3.2.Eventualverbindlichkeiten
3.2.Eventualverbindlichkeiten
Im Rahmen der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der UniCredit Bank AG und seit 2020 mit der UBS Switzerland AG besteht eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den angeschlossenen Konzerngesellschaften.
3.4Derivate
3.4Derivate
3.3.Bedeutende Aktionäre
3.3.Bedeutende Aktionäre
3.5.Vollzeitstellen
3.5.Vollzeitstellen
In der Arbonia AG sind keine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angestellt.
3.6.Offenlegung von Beteiligungen
3.6.Offenlegung von Beteiligungen
Die folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (inklusive ihnen nahestehende Personen) hielten die folgende Anzahl an Aktien an der Arbonia AG: