1.3.Finanzanlagen
Die Finanzanlagen bestehen aus langfristigen Darlehen an Beteiligungen. Sie sind höchstens zum Anschaffungswert abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Gewährte Darlehen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet, wobei unrealisierte Verluste verbucht, unrealisierte Gewinne hingegen nicht ausgewiesen werden (Imparitätsprinzip).