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Vergütungsstruktur

Das Vergütungssystem der Arbonia basiert auf der Überzeugung, dass der Erfolg eines Unternehmens wesentlich von der Arbeitsqualität und dem Engagement der Mitarbeitenden abhängt. Wir möchten mit unserem Vergütungssystem Mitarbeitende mit den nötigen Fähigkeiten und Eigenschaften gewinnen, behalten und sie motivieren, Leistungen auf konstant hohem Niveau zu erbringen. Das Vergütungssystem ist so ausgestaltet, dass die Interessen der Spitzenkräfte mit den Interessen der Arbonia und deren Aktionärinnen und Aktionäre übereinstimmen.

Wir folgen bei der Ausgestaltung der Vergütungsstruktur gängigen Marktpraktiken ähnlich aufgestellter Unternehmen, die am Kapitalmarkt operieren. Im Jahre 2020 beauftragte die Arbonia die HCM International AG mit der Durchführung einer Benchmark-Analyse in Bezug auf die Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder. Diese Analyse wurde auf Basis einer Vergleichsgruppe mit in der Schweiz domizilierten Industrieunternehmen mit ähnlicher Börsenkapitalisierung und einer Vergleichsgruppe mit in der Schweiz domizilierten Industrieunternehmen mit ähnlichem Umsatz durchgeführt und sie zeigte, dass sich die Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder in ähnlicher Grössenordnung wie jene der beiden Vergleichsgruppen bewegen.

Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung beantragt der Verwaltungsrat jeweils, den Vergütungsbericht im Sinne einer nicht bindenden Konsultativabstimmung zu genehmigen. Im Berichtsjahr betrug die Zustimmungsrate zu diesem Antrag 62.65%. Der Vergütungsbericht der Arbonia legt die Vergütungs-Governance und die Grundsätze des Vergütungssystems des Verwaltungsrats und der Konzernleitung dar. Zudem enthält er Angaben zu den Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im jeweiligen Geschäftsjahr, zu den Funktionen, welche die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung in anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck ausüben und zu den von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung gehaltenen Beteiligungsrechten.

Der Vergütungsbericht ist gemäss den im Bundesgesetz über die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) im vierten Abschnitt zum Aktienrecht enthaltenen Bestimmungen über die Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind und der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) vom 18. Juni 2021 der SIX Exchange Regulation verfasst worden.

Die Arbonia wird für das Geschäftsjahr 2023 erstmals ein Nachhaltigkeitsziel in die variable Vergütung der Konzernleitung miteinbeziehen. Dies hat der Verwaltungsrat auf Antrag des Nominations- und Vergütungsausschusses im Berichtsjahr festgelegt. Somit sollen Anstrengungen für eine nachhaltigere Unternehmensführung incentiviert werden.